Autor: Elisabeth Keller-Stoltenhoff

Elisabeth Keller-Stoltenhoff ist spezialisiert auf IT-Vergabe- und IT-Vertragsrecht. Sie berät Behörden bei der Ausschreibung komplexer IT-Projekte, unterstützt Auftragnehmer bei der Erstellung erfolgreicher Angebote und konzipiert professionelle IT-Verträge – vom IT-Projekt- bis zum Domain- oder Providervertrag. Sie gründete 2004 gründete Sie die IT-Recht-Kanzlei in München.

Software ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt (§§ 69 a ff Urhebergesetz UrhG). Obwohl dies eigentlich allgemein bekannt ist, kommt es immer wieder vor, dass ein Softwareentwickler mit der Aufgabe betraut wird, eine Software zu erstellen, ohne dass Regelungen über Art und Umfang der Nutzungsrechte an dieser Software getroffen werden, die dem Auftraggeber eingeräumt werden sollen.

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