Autor: Reiner Aust

Reiner Aust, Gründer und Seniorpartner der “aust und partner Steuerberater, Rechtsanwalt Partnergesellschaft”, ist Handelsrichter am Landgericht Berlin sowie Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter (DStV e.V.). Der renommierte Steuerberater stellte innerhalb kurzer Zeit seine Kanzlei professionell auf und baute sie aus, indem er konsequent auf moderne Instrumente der Unternehmensführung und Außendarstellung setzte.

(Aktualisierte Version des Artikels vom 13.04.2011) Dem Geist der Zeit entsprechend haben sich mittlerweile mehr und mehr Unternehmen dazu entschieden, Rechnungen via E-Mail zu übersenden. Dass originale Papierrechnungen immer seltener zum Einsatz kommen, liegt an Kostengründen. Schließlich bietet das Versenden von Rechnungen per E-Mail für Unternehmen gewisse Einsparungen.

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Immer häufiger kommt es vor, dass Unternehmen elektronische Rechnungen per E-Mail verschicken. Das ist praktisch und spart Zeit und Geld. Allerdings: Wer eine solche Rechnung bekommt, sollte wissen, dass sie nicht ohne Weiteres zum Abzug der Vorsteuer berechtigt. Dazu muss sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.

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