
Anforderungen an ein Fahrtenbuch
Um vom Finanzamt unbeanstandet anerkannt zu werden, müssen Fahrtenbücher strengen Anfprderungen genügen. Thomas Buck hat sie zusammengefasst.
Um vom Finanzamt unbeanstandet anerkannt zu werden, müssen Fahrtenbücher strengen Anfprderungen genügen. Thomas Buck hat sie zusammengefasst.
In unserem letzten Beitrag „Als Freiberufler Steuern sparen“ haben wir Ihnen einige der wichtigsten Tipps zu den Gestaltungsmöglichkeiten für ihre Einkommensteuer-Erklärung gegeben. Heute reichen wir wie angekündigt nach, welche Angaben auf Ihren Rechnungen stehen müssen, um vom Finanzamt anerkannt zu werden.
Nicht nur für Freiberufler lohnt es sich in der Regel, wenn sie sich vor der Erstellung ihrer Einkommensteuer-Erklärung über die Gestaltungsmöglichkeiten informieren, die der Gesetzgeber einräumt. Nachfolgend einige der wichtigsten Tipps.
Freiberufler sind zum Ende eines Jahres immer besonders gefordert. Schließlich steht nicht nur Weihnachten und der Jahreswechsel bevor, sondern auch das Ende des Wirtschaftsjahres mit den entsprechenden Abschlussarbeiten. Und auch im Hinblick auf das kommende Jahr müssen Entscheidungen getroffen werden, die sehr weitreichend sein können. Damit Sie hier auf der sicheren Seite sind, erläutert Dipl.-Kaufmann und Steuerberater Thomas Buck im SOLCOM-Interview, was Freiberufler jetzt beachten sollten.
Man sollte wirklich darauf achten, dass das Fahrtenbuch den Anforderungen entspricht. Denn wenn nicht und es dann nicht akzeptiert wird, tritt automatisch die 1%-Regelung in Kraft.
Hallo Kai, von der Finanzverwaltung gibt es keine Positiv-Liste welche Software für elektronische Fahrtenbücher akzeptiert wird. Nach unseren Informationen wird es auch keine Positiv-Liste in naher Zukunft geben.Grundsätzlich müssen die o. a. Voraussetzungen erfüllt sein.
Hallo, ich führe z.Zt. auch ein manuelles Fahrtenbuch und würde gern auf ein elektronisches Fahrtenbuch umsteigen. Gibt es denn Software, die definitiv vom Finanzamt akzeptiert wird? Mein FA konnte/wollte mir auf Nachfrage keine nennen. Und ich möchte nicht nach über einem Jahr Nutzung vom FA den Bescheid bekommen, das elektronische Fahrtenbuch werde nicht akzeptiert. Hat hier jemand Erfahrungen?