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    Anforderungen an ein Fahrtenbuch

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    Unser Autor: Thomas Buck am 20. Dezember 2012 Steuer

    Um vom Finanzamt unbeanstandet anerkannt zu werden, müssen Fahrtenbücher strengen Anforderungen genügen. Thomas Buck hat sie zusammengefasst.

     

    Anforderungen an Form und Durchführung

    • Geordnete und geschlossene äußere Form
    • Fortlaufende und zeitnahe Erfassung
    • Berufliche Veranlassung muss plausibel erscheinen
    • Angaben müssen gegebenenfalls einer stichprobenartigen Nachprüfung standhalten

    Inhalt eines Fahrtenbuchs laut Finanzverwaltung

    • Datum
    • Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit
    • Reiseziel, bei Umwegen auch die Reiseroute
    • Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner
    • Bei Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben
    • Bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genügt jeweils ein kurzer Vermerk

    Ausnahme für Handelsvertreter und ähnliche Berufsgruppen

    Wenn bei einer Fahrt mehrere Kunden/Geschäftspartner aufgesucht werden, genügt nach Urteil des Bundesfinanzhof folgendes:

    • Eintrag des am Ende der Reise erreichten Kfz-Gesamtkilometerstandes
    • Eintrag der Kunden/Geschäftspartner in chronologischer Reihenfolge

    Das Fahrtenbuch ist durchgehend zu führen und kann nicht auf einen repräsentativen Zeitraum begrenzt werden.

    Erleichterungen sind ggf. möglich für

    • Kundendienstmonteure und Handelsvertreter
    • Taxifahrer
    • Fahrlehrer
    • Sicherheitsgefährdete Personen

    Elektronisches Fahrtenbuch

    • Muss denselben Informationsgehalt haben wie ein manuell geführtes Fahrtenbuch
    • Voraussetzung für die Anerkennung: Nur „manipulationssichere Software“ wird anerkannt, die keine Änderungen der einmal vorgenommenen Eintragungen zulässt oder jede Änderung automatisch dokumentiert
    • Wichtig: Excel – Fahrtenbücher werden nicht anerkannt

     

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    Thomas Buck
    • Website

    Dipl. Kaufmann und Steuerberater Thomas Buck ist Partner der WSS AKTIV BERATEN Steuerberatungsgesellschaft und Geschäftsführer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EUREGIO Südwest GmbH. Darüber hinaus ist er Dozent an der Berufsakademie Villingen-Schwenningen.

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    1. Tim on 17. Januar 2013 21:31

      Das kenn ich nur zur Gute. Da ich dazu bisher nicht diszipliniert gewesen bin, habe ich bisher auch kein Fahrtenbuch geführt. Dank des technischen Fortschritts gibt es allerdings im 21. Jahrhundert elektronische Fahrtenbücher.

      Das macht es bequem und gleichzeitig ordnungsgemäß.

      Ich nutze seit längerem das TripLogPro!
      Das ist echt klasse! Jetzt macht das Fahrtenbuch führen wieder Spass! 🙂

      Hier ein Beispiel für ein innovatives elektronisches Fahrtenbuch:
      http://www.elektronisches-fahrtenbuch.com

      Reply
    2. Kai on 10. Mai 2013 10:05

      Hallo, ich führe z.Zt. auch ein manuelles Fahrtenbuch und würde gern auf ein elektronisches Fahrtenbuch umsteigen. Gibt es denn Software, die definitiv vom Finanzamt akzeptiert wird? Mein FA konnte/wollte mir auf Nachfrage keine nennen. Und ich möchte nicht nach über einem Jahr Nutzung vom FA den Bescheid bekommen, das elektronische Fahrtenbuch werde nicht akzeptiert.
      Hat hier jemand Erfahrungen?

      Reply
      • Thomas Buck on 21. Mai 2013 8:33

        Hallo Kai,
        von der Finanzverwaltung gibt es keine Positiv-Liste welche Software für elektronische Fahrtenbücher akzeptiert wird. Nach unseren Informationen wird es auch keine Positiv-Liste in naher Zukunft geben.Grundsätzlich müssen die o. a. Voraussetzungen erfüllt sein.

        Reply
    3. GTP on 29. August 2013 15:42

      Man sollte wirklich darauf achten, dass das Fahrtenbuch den Anforderungen entspricht. Denn wenn nicht und es dann nicht akzeptiert wird, tritt automatisch die 1%-Regelung in Kraft.

      Reply

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