Facebook Twitter Instagram
    SOLCOM Freiberufler Blog
    • Steuer
    • Recht
    • Versicherung
    • Business
    • Marktstudien
    • Tipps
    • Über uns
    • Redaktion
    • Freiberufler Magazin
    • Servicebereich
    SOLCOM Freiberufler Blog
    Wenn IT-Projekte nach hinten losgehen: Warum die IT-Haftpflicht echte Vermögensschäden absichern sollte
    Wenn IT-Projekte nach hinten losgehen: Warum die IT-Haftpflicht echte Vermögensschäden absichern sollte

    Wenn IT-Projekte nach hinten losgehen: Warum die IT-Haftpflicht echte Vermögensschäden absichern sollte

    1
    Unser Autor: Ralph Günther am 27. Oktober 2011 Versicherung

    Jedes sechste Projekt läuft völlig aus dem Ruder: Das ist das Ergebnis einer Untersuchung von McKinsey und der Said Business School der University of Oxford. So passierte das auch diesem freiberuflichen IT-Dienstleister: Für einen großen Sportverband programmierte er eine Software. Als das Projekt längst abgeschlossen war, folgte der Albtraum eines jeden Freiberuflers: Die Software zur Kennzeichnung von 30.000 Mitgliedsausweisen funktionierte nicht – und der Auftraggeber forderte Schadenersatz in Höhe von 23.000 Euro.

    Vermögensschadenspezialist Ralph Günther vom Versicherungsportal exali schildert den echten Schadenfall aus dem IT-Projektgeschäft und nimmt dabei zwei wichtige Punkte unter die Lupe: Warum die IT-Haftpflicht in jedem Fall echte Vermögensschäden absichern sollte und warum es auch auf die Vorumsatzdeckung in den Versicherungsbedingungen ankommt.

    Fail im IT-Projekt: 30.000 Mitgliederausweise funktionieren nicht

    Der Schadenfall und seine ganze Geschichte: Von einem großen deutschen Sportverband war der freiberufliche IT-Dienstleister damit beauftragt worden, eine Individualsoftware zu programmieren. Damit wollte der Verband für seine einzelnen Mitglieder Ausweise anfertigen – mit einem besonderen Gimmick: Das aufgedruckte Logo konnte personalisiert und mit individuellen Berechtigungen versehen werden.

    Drei Monate wurden die Ausweise mit der speziellen Software des IT-Dienstleisters bereits produziert, als klar wurde: Was reibungslos gestartet war, ging nun völlig nach hinten los. Denn auf insgesamt 30.000 Mitgliederausweisen waren die persönlichen Berechtigungen schlichtweg falsch hinterlegt. Schuld daran war ein Bug in der Kennzeichnungsroutine, der eindeutig auf das Konto des IT-Dienstleisters ging.

    Das Unvermeidliche ließ sich nicht vermeiden: Ca. 30.000 Ausweise mussten neu produziert und wieder an die einzelnen Vereine des Sportverbands verschickt werden. Ein Mehraufwand mit Kosten in Höhe von 23.000 Euro, die der Sportverband nun von dem IT-Dienstleister zurückforderte. Schließlich machte er ihn für das misslungene Projekt verantwortlich.

    IT-Haftpflicht sollte echte Vermögensschäden abdecken

    Der Bug in der Programmierung des IT-Dienstleisters ist ein typischer Schaden im IT-Bereich. Ein Schaden, der sich mit einer IT-Haftpflicht versichern lässt – vorausgesetzt, sie deckt „echte“ Vermögensschäden ab. Denn um diese Schadenart handelt es sich bei dem beschriebenen Beispiel.

    Zur Erklärung: Als „echte“ Vermögensschäden werden versicherungstechnisch Schäden bezeichnet, die weder ein Personen- oder Sachschaden sind – noch eine Folge aus einer dieser beiden Schadenarten.

    Übrigens: Das Risiko einen solchen Vermögensnachteil (= Vermögensschaden) zu verursachen, ist für IT-Dienstleister im IT-Projektgeschäft hoch. Personen- und Sachschäden, wie sie über herkömmliche Betriebshaftpflichtversicherungen abgesichert sind, spielen in vielen Projekten eine untergeordnete Rolle. Aus versicherungstechnischer Sicht fallen i.d.R. auch Schäden durch Datenlöschungen, Rechtsverletzungen, eine Server-Fehlkonfiguration oder ein Programmierfehler unter die Rubrik „echte Vermögensschäden“.

    In der Versicherungspraxis muss ich jedoch immer wieder feststellen, das IT-Dienstleister nur gegen „unechte“ Vermögensschäden abgesichert sind, wodurch kritische Versicherungslücken entstehen. So werden Vermögensfolgeschäden bezeichnet, die aus einem vorhergegangenen Sach- oder Personenschaden resultieren.

    Vorumsatzdeckung: Eintrittszeitpunkt des Schadens relevant

    Und noch ein weiteres Kriterium ist in punkto bedarfsgerechte Absicherung wichtig. Das verdeutlicht auch der beschriebene Schadenfall. Die Tücke lag im zeitlichen Ablauf:

    Der freiberufliche IT-Dienstleister war bereits mitten in der Programmierung der besagten fehlerhaften Software, als er seine IT-Haftpflicht für „echte“ Vermögensschäden abschloss. Den überwiegenden Teil seiner Arbeitsleistung hatte er also bereits vor dem Abschluss seiner Versicherung erbracht.

    Und trotzdem kam der Versicherer für den entstandenen Schaden auf. Der Grund: In den Versicherungsbedingungen seiner IT-Haftpflicht kommt die sogenannte Schadenereignistheorie zum Tragen. Demnach sind auch Vorumsätze versichert und damit Tätigkeiten und Leistungen, die vor dem Versicherungsbeginn erbracht wurden. Ausschlaggebend ist also der Zeitpunkt, an dem der Schaden eintritt. Wann der Schaden verursacht wurde (z.B. Zeitpunkt der fehlerhaften Programmierung), darauf kommt es nicht an. Im Versicherungsjargon wird das als die „Vorumsatzdeckung“ bezeichnet.

    Doch Vorsicht: Es gibt IT-Haftpflichtversicherungen, die in solch einem Fall nicht zahlen würden. Das Kann z.B. der Fall sein, wenn anstatt der Schadenereignistheorie die Verstoßtheorie verwendet wird. Dann muss der Programmierfehler (= Verstoß) auch im Versicherungszeitraum liegen. Oder wenn durch eine Zusatzklausel die Vorumsatzdeckung von bestimmten Auflagen abhängig gemacht oder gar ganz ausgeschlossen wird.

    Sie finden dann in den Versicherungsbedingungen Formulierungen wie: „Für Ansprüche und Schäden durch Erzeugnisse, Arbeiten oder sonstigen Leistungen, die vor Inkrafttreten des Versicherungsvertrages ausgeführt wurden, besteht kein Versicherungsschutz.“

    Mehr echte Schadenfälle aus der Versicherungspraxis finden Sie auch im Blog „Vermögensschaden: Versicherung neu denken“ von Ralph Günther.

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Ralph Günther
    • Website
    • Facebook
    • Twitter

    Ralph Günther von exali.de gilt als ausgewiesener Experte, wenn es um Risikomanagement und spezifische Haftpflichtversicherungen für freie Berufe, Dienstleister und mittelständische Unternehmen der IT-Medien, Consulting- und eCommerce-Branche geht. Als einer der Vorreiter im Online-Versicherungsbusiness hat er aktiv an der Verbesserung des Versicherungsschutzes für Freiberufler mitgewirkt und neue Leistungserweiterungen am Markt eingeführt. Sein Wissen gibt er regelmäßig als Autor in relevanten Fachmedien an seine Zielgruppe weiter.

    Das könnte Sie interessieren

    Wozu brauchen Freiberufler eine IT-Haftpflichtversicherung?

    Rechtsschutz: Chancen, Grenzen und Alternativen

    Echte IT-Schadenfälle aus der Praxis: Dafür mussten ITler haften

    Ein Kommentar

    1. Nicky on 20. April 2012 11:26

      auch wenn ich den Artikel erst jetzt entdecke…-sehr interessant!
      Aber wie kann ich denn die „richtige“ Haftpflichtversicherung für mich, denn nun finden? Gibt es überhaupt „die richtige“ ?!?!

      Viele Grüße Nicki

      Reply

    Beitrag kommentieren Cancel Reply

    Basiswissen, Guides, Kompendien, Glossar, Tools und Software für jede Lebenslage -
    GRATIS von freiberufler-blog.de

    Zum Servicebereich

    Freiberufler Magazin Abonnieren

    *Datenschutzerklärung

    Für die Anmeldung zu unserem Newsletter verwenden wir das sog. Double-opt-in-Verfahren. Das heißt, dass wir Ihnen nach Angabe Ihrer E-Mail Adresse eine Bestätigungs-E-Mail senden, in welcher wir Sie um Bestätigung bitten, dass Sie den Versand des Newsletters wünschen. Wenn Sie dies nicht innerhalb von 48 Stunden bestätigen, wird Ihre Anmeldung automatisch gelöscht. Durch Anklicken des Bestätigungslinks wird Ihre Anmeldung abgeschlossen. Sie empfangen dann unseren Newsletter unter der von Ihnen angegebenen E-Mail Adresse bis Sie den Newsletter abbestellen. Wenn Sie unseren Newsletter nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich über den entsprechenden Link jederzeit abmelden. Pflichtangaben für die Übersendung des Newsletters sind Ihre E-Mail Adresse, sowie, zwecks Personalisierung Anrede und Ihr Nachname. Die Einwilligung in den Versand des Newsletters / Freiberufler Magazins ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Wenn Sie den Newsletter künftig nicht mehr erhalten möchten, können Sie ihn jederzeit über den entsprechenden Link abbestellen.
    zur Datenschutzerklärung

    News Alert abonnieren
    Meistgelesene Beiträge
    • Häusliches Arbeitszimmer: Kosten teilen (Teil 2)
    • Freiberufler können Geschäftshandy von der Steuer absetzen
    • Freiberufler profitieren vom neuen Reisekostenrecht
    • Die 15 besten Steuertipps für Selbstständige und Freiberufler
    • Steuern: Auch gebrauchte Gegenstände können abgeschrieben werden
    Letzte Kommentare
    • Probst Karin zu Scrum aus Zeitmanagement-SichtSehr geehrte Frau Dr. Herrmann, gerade lese ich Ihren Beitrag, den ich sehr…
    • Chiara Cuvillier zu Freelancer-Bewerbung: So überzeugen Ihre UnterlagenHallo vielen Dank zunächst für den tollen Beitrag! Ist wohl die Projektdaue…
    • Otto zu Was Sie als Freelancer über Steuern wissen müssenHier findet man zumindest die Informationen, die man benötigt. Endlich werd…
    • Araceli zu Was Sie als Freelancer über Steuern wissen müssenDieser Artikel könnte für jeden, der Freelancer ist, von Bedeutung sein. Es…
    • Araceli zu Was Sie als Freelancer über Steuern wissen müssenVielen Dank für diesen klaren Beitrag zu Steuern als Freelancer. Sehr gut f…
    Soziale Medien

    Xing
    Linkedin
    Twitter
    Facebook
    Instagram

    RSS SOLCOM Projektportal
    • Projekt-Nr. 82344 - Berater Einkauf für Consultants/Trainerleistungen (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 82348 - Supervisor/Bauleiter Elektrotechnik mit Erfahrung im Bereich Explosionsschutz (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 82347 - Projektleiter V-Modell XT (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 82335 - Supervisor/Bauleiter Schalt- und Steuerungsanlagen (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 82349 - REFA Experte für Zeitaufnahmen und Bildung von Regressionsformeln (m/w/d)
    Zum SOLCOM Projektportal
    • Impressum
    • Datenschutz
    Links
    • Über uns
    • Redaktion
    • Freiberufler Magazin
    • Servicebereich
    A company  

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.

    Zur mobilen Version gehen