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    Gründung: Was es zu beachten gilt und welche Vorteile sich bieten

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    Unser Autor: Frank Schneider am 6. Mai 2020 Business

    Eine freiberufliche Tätigkeit bringt viele Freiheiten mit sich, die Festanstellungen nicht bieten.
    Als Freiberufler sind Sie ungebunden und Ihr eigener Chef. Sie treffen in der Regel also sämtliche wichtigen Entscheidungen selbst, die Ihre Tätigkeit betreffen. Zusätzlich sind Sie von einigen Abgaben befreit, die selbstständige Gewerbetreibende zahlen müssen. Wenn Sie sich also ein entsprechendes Grundkonzept für Ihren beruflichen Werdegang zurechtgelegt haben, spricht nichts gegen die Gründung als Freiberufler, richtig? Das kommt darauf an.
    Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie sich im Vorfeld sehr genau über die jeweiligen Rahmenbedingungen informieren, die eine freiberufliche Existenzgründung beeinflussen.

    Allgemeiner Überblick

    Zuerst lohnt es sich in diesem Zusammenhang, einen Blick auf die klassischen Berufsfelder zu werfen, in denen sich Freiberufler selbstständig machen. Unter anderem sind das:

    • Kunstschaffende aller Art (Musiker, Maler, Bildhauer etc.)
    •    Schauspieler
    • Freie Journalisten und Schriftsteller
    • Dolmetscher
    • Steuerberater und Rechtsbeistände
    • Architekten
    • Ingenieure
    • IT-Spezialisten
    • Ärztliches Personal
    • Designer, Grafiker
    • Dozenten

    Diese Tätigkeiten haben gemeinsam, dass Berufstätige sie nicht oder nicht ausschließlich im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausüben. Wenn also etwa ein freiberuflicher Bildhauer ein Atelier eröffnet, unterliegt dieses nicht der Gewerbeordnung und ist daher nicht gewerbesteuerpflichtig. Hierin liegt bereits ein Vorteil, den Freiberufler für sich nutzen. Ob die jeweilige Tätigkeit aber auch als freiberuflich anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt.
    Wenn Sie ein erstes Konzept und eine Grundidee erarbeiten wollen, können Sie dafür zahlreiche Hilfen offline sowie online nutzen. Gründerseminare oder -treffen bieten sich beispielsweise an.
    Hilfreiche Tools und Tipps rund um den Gründungsprozess finden Sie auf dieser Seite.

    Wenn Sie aber bereits konkrete Ideen für Ihr Geschäftskonzept haben und wissen, in welcher Branche Sie gründen möchten, sollten Sie sich zuerst einen Überblick über die formalen Grundlagen verschaffen.

    Anmeldung beim Amt

    Wenn Sie Ihr Vorhaben beim Finanzamt anmelden, prüft es erst einmal, ob es sich dabei tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit oder ein gewerbliches Vorhaben handelt.
    Dabei steht die Frage im Vordergrund, ob Sie eine Dienstleistung erbringen oder Produkte verkaufen und herstellen wollen. Wenn Letzteres der Fall ist, ist es nämlich meist sinnvoller, ein Gewerbe anzumelden.
    Allerdings sind auch Mischformen möglich, die das Finanzamt als teilweise gewerbetreibend und teilweise freiberuflich einstuft. Das können Sie zum Beispiel als Künstler für sich nutzen, wenn Sie einen Onlineshop betreiben, über den Sie Ihre Werke feilbieten.

    Wichtig: Wenn Sie die steuerrechtlichen Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit genießen möchten, sollten Sie allerdings darauf achten, dass der freiberufliche Anteil am Umsatz größer ist als der gewerbetreibende.

    Rechtsformen

    Freiberufler machen sich oft selbstständig ohne eine konkrete Rechtsform zu wählen. Ein Fehler – denn Sie können Kosten sparen, wenn Sie sich über die Möglichkeiten in diesem Bereich informieren. Im Folgenden finden Sie daher einen Überblick über die gängigsten Rechtsformen.

    Einzelunternehmen

    Das ist die Variante, die die meisten Gründer wählen. Da es sich nicht um ein Gewerbe handelt, müssen Sie nichts weiter tun, als sich beim Finanzamt anzumelden.

    Vorteile:

    • Gewerbesteuer entfällt
    • Beiträge für IHK entfallen, da Sie nicht verpflichtet sind, Mitglied zu werden
    • Kein Mindestkapital bei Gründung gefordert
    • Gewinn steht ausschließlich Ihnen zu
    • Buchhaltung ist sehr unkompliziert, da Sie nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen müssen

    Nachteil:

    • Risiken liegen ausschließlich bei Ihnen – Sie haften sowohl mit Ihrem geschäftlichen als auch Ihrem Privatvermögen

    Partnergesellschaft

    Wenn Sie eine Partnergesellschaft gründen, bedeutet das, dass Sie andere Freiberufler direkt einbinden. Sie teilen sich also sowohl Verantwortung als auch Gewinn und Verluste.

    Vorteile:

    • Kein Mindestkapital notwendig
    • Alle Partner haften gleichermaßen

    Falls Sie festlegen möchten, dass nicht sämtliche Partner für Fehler eines einzelnen haften, können Sie das im Partnerschaftsvertrag festlegen.

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung:

    Die GmbH gehört zu den bekanntesten Rechtsformen Deutschlands. Wie ihr Name schon andeutet, sind Gesellschafter nur beschränkt haftbar – sie haften also nur mit ihrem Geschäfts- und nicht mit ihrem Privatvermögen.

    Vorteile:

    • Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen
    • Die GmbH können Sie sowohl als Einzelperson als auch im Verbund mit anderen gründen

    Nachteile:

    • Startkapital von 25.000 Euro verlangt
    • Eintrag ins Handelsregister ist nötig und zusätzlich müssen Sie einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag schließen
    • GmbHs müssen Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer sowie Umsatz-, Lohn- und Kapitalertragssteuer überweisen
    • Gründung ist allgemein sehr zeitaufwändig

    Einen detaillierten Überblick über sämtliche Rechtsformen finden Sie hier.

    Die Wahl der Rechtsform ist nicht selten vom Startkapital abhängig, das Sie in den Aufbau Ihres Betriebs investieren können. Wie bereits beschrieben, erfordern einige Unternehmungen deutlich höhere Aufwendungen als andere (siehe GmbH). Manchmal macht es also schon aus Kostengründen Sinn, die Tätigkeit zusammen mit anderen Freiberuflern aufzunehmen. Sie sollten daher einen genauen Kostenplan erstellen, bevor Sie die nötigen Formalitäten erledigen, die bei der Gründung anfallen.

    Restriktionen

    Neben Vorteilen und Chancen für Freiberufler existieren auch gesetzliche Restriktionen. Diese beziehen sich in erster Linie auf die Mittel, die Sie einsetzen dürfen, um die eigenen Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben.
    Bestimmte Berufe unterliegen nämlich der Kammerpflicht und sind daher an die Bedingungen der jeweiligen Kammer gebunden. Häufig beinhalten diese Beschränkungen in Bezug auf die Werbemittel, die Sie einsetzen dürfen. Werbung für Freiberufler darf keine irreführende oder belästigende Wirkung ausüben und nicht die Konkurrenz in irgendeiner Weise abwerten.
    Das wiederum bedingt, dass viele, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, indirekt durch Fachbeiträge und Artikel für sich werben. Redaktionelle Veröffentlichungen eignen sich hervorragend, um die eigene berufliche Expertise in den Vordergrund zu stellen.

    Klug ist es in jedem Fall, im Voraus abzuklären, ob und welche Beschränkungen für das jeweilige Berufsfeld gelten.

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    Frank Schneider

    Der studierte Diplom-Betriebswirt (FH) Frank Schneider hat sich auf die betriebswirtschaftlichen Funktionsbereiche Marketing, Personal und Controlling sowie Rechnungswesen spezialisiert und ist als selbständiger Betriebswirt (Unternehmensberater) tätig. Daneben schreibt der freischaffende Autor als Experte für bekannte Onlineportale und Fachverlage zum Thema Unternehmensführung und der Existenzgründung.

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