Autor: Frank Schneider

Der studierte Diplom-Betriebswirt (FH) Frank Schneider hat sich auf die betriebswirtschaftlichen Funktionsbereiche Marketing, Personal und Controlling sowie Rechnungswesen spezialisiert und ist als selbständiger Betriebswirt (Unternehmensberater) tätig. Daneben schreibt der freischaffende Autor als Experte für bekannte Onlineportale und Fachverlage zum Thema Unternehmensführung und der Existenzgründung.

Die Tätigkeit als Selbstständiger oder Freiberufler ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Schon vor dem Unternehmensstart gilt es, wesentliche rechtliche sowie steuerrechtliche Fragen zu klären. Zu einer erfolgreichen Unternehmensführung gehört anschließend eine gesetzeskonforme Erstellung sowie Verwaltung wichtiger Dokumente.

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Für Freiberufler ist es oft schwierig, einen ausreichend großen Kundenstamm zu akquirieren. Da sie viel Energie in ihr Kerngeschäft und Dinge wie Buchhaltung investieren müssen und sich gerade in der Anfangszeit oft keine professionellen Kampagnen leisten können, ist es für sie eine Herkulesaufgabe, sich auf dem Markt zu etablieren.

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Die Selbständigkeit beziehungsweise eine freiberufliche Tätigkeit sind für viele Angestellte ein Traum. Sie bringen freie Zeiteinteilung, die Möglichkeit, sich seine Aufträge selbst auszusuchen und im Idealfall auch deutlich mehr Freizeit mit sich, auch wenn letzteres meistens erst dann möglich ist, wenn man sich auf seinem Geschäftsfeld etabliert hat.

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Neues Jahr, neues Glück. So heißt es auch 2015. Nachdem gerade erst Resümee fürs alte Jahr gezogen worden ist, müssen Freiberufler sich bereits mit den Herausforderungen des kommenden Jahres beschäftigen. Denn es gibt wieder verschiedene Regularien und Gesetze, welche das Alltagsgeschäft betreffen. Damit Sie keine Fehler begehen, müssen Sie als Freiberufler folgende Gesetzesänderungen kennen.

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Die Sicherung der Bestandskunden und der Aufbau eines langjährigen Vertrauensverhältnisses ist das Ziel vieler Freiberufler. Bei Geschäftskunden empfehlen sich dazu Geschenke. Freiberufler sollten jedoch versuchen, wo immer möglich, diese steuerlich abzusetzen. Dabei sind einige Vorbedingungen zu beachten, da der Gesetzgeber präzise rechtliche Maßgaben zur Handhabung macht.

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Im Allgemeinen gelten Freiberufler als Dienstleister der höheren Art und nehmen mit ihren Tätigkeitsfeldern oft eine Sonderstellung ein. Leider wird diese exponierte Position von zwei Seiten bedroht: Einerseits haben Freiberufler mit einer gewerblich organisierten, wachsenden Konkurrenz zu kämpfen und andererseits nimmt die Vernetzung auf Seiten der Kunden stetig zu, sodass diese besser informiert sind. Ipso facto geht die größere Freiheit im Marketingbereich in gewisser Weise mit dem wirtschaftlichen Zwang einher, über die persönlichen Leistungen zu informieren, um neue Aufträge zu akquirieren.

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Mit dem 1. Januar tritt die Reform des Reisekostenrechts in Kraft. Einfachere und transparentere Reisekostenabrechnungen sollen den Verwaltungsaufwand im Unternehmen und in der Finanzverwaltung reduzieren. Freiberufler profitieren von dem „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerrechtlichen Reisekostenrechts“.

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Als Freiberufler haben Sie in den wenigsten Fällen ein nennenswertes Budget für Werbung und Marketing. In dieser Hinsicht ist das Internet eine Goldgrube: Durch die eigene Webseite, eine intelligente Suchmaschinenoptimierung und konstante Aktualisierung des entsprechenden Online Content, durch einen selbst geführten Blog zum Branchenthema und durch die aktive Nutzung von Social Media Plattformen und themenrelevanten Online Communities kann jeder Freiberufler nahezu kostenfrei Werbung für sich und sein Serviceportfolio machen.

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