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    Berufsunfähigkeit – sozialen Absturz verhindern

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    Unser Autor: Brigitte Kucz am 28. August 2012 Versicherung

    Nicht nur ängstliche Naturen unter den Freiberuflern fürchten sie – die Berufsunfähigkeit. Denn gerade für sie ist die eigene Arbeitskraft der wertvollste Besitz – und die Basis ihrer beruflichen Existenz. Ohne Absicherung kann der Verlust der Arbeitskraft blitzschnell ins finanzielle und berufliche Abseits führen.

    Die Risiken, gerade in unserer modernen Berufswelt, sind vielfältig: Das Tempo erhöht sich, wer den Erfolg will, muss mehr leisten, schneller und beweglicher sein. Erkrankungen der Psyche und des Bewegungsapparates sind charakteristische Auswirkungen der heutigen Belastungen und mittlerweile die Hauptursuchen für Erwerbsminderungen – seien sie kurz-, mittel- oder langfristig.

    Wer sich durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung gegen Risiken dieser Art schützen will, sollte als Selbständiger zunächst seinen individuellen Versorgungsbedarf ermitteln. Das Prinzip einer solchen Versicherung ist einfach: Mittels Berufsunfähigkeitspolice wird eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente mit dem jeweiligen Versicherer vereinbart. Zudem bestimmt man individuell die Versicherungs- und die Leistungsdauer. In der Regel sind diese beiden Zeiträume identisch. Es ist jedoch möglich, die Versicherungsdauer kürzer als die Leistungsdauer zu vereinbaren.

    Definition prüfen

    Die monatliche Berufsunfähigkeitsrente wird meist ab einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit ausbezahlt. Besonders wichtig ist es, in den jeweiligen Versicherungsbedingungen die genaue Definition einer Berufsunfähigkeit zu prüfen. In der Regel wird hier ein sogenannter Prognosezeitraum definiert. Dieser sollte auf keinen Fall länger als sechs Monate betragen. Inwieweit dem Versicherer im Leistungsfall Nachprüfungen möglich sind und welche Mitwirkungspflichten seitens des Versicherten bestehen – auch das ist immer individuell in den Versicherungsbedingungen geregelt.

    Die wesentlichen Merkmale für die Beitragsermittlung sind neben der gewünschten Berufsunfähigkeitsrente, der Versicherungs- und Leistungsdauer, Ausbildung und aktuell ausgeübter Beruf, Geschlecht, Eintrittsalter und Gesundheitszustand der zu versichernden Person. Zudem stuft jeder Versicherer die Berufsbilder in individuelle Berufsgruppen ein. Daraus ergeben sich – unter anderem – gravierende Beitragsunterschiede.

    Wichtigstes Kriterium für die Auswahl eines Anbieters sollte in jedem Fall die Qualität der Versicherungsbedingungen sein. Was hilft es, wenn der Beitrag günstig ist und der Versicherer im Schadenfall die Leistung aufgrund einer lückenhaften Deckung verweigert.

    Höhe und Dauer den Bedürfnissen anpassen

    Die Höhe der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente sollte in jedem Fall die Lebenshaltungskosten und die Aufwendungen für die private Altersversorgung abdecken. Es ist möglich und eventuell sinnvoll, die Versicherungsdauer auf das Endalter 60 zu begrenzen. Dadurch ergibt sich ein wesentlich geringerer monatlicher Beitrag im Vergleich zum Versicherungsschutz bis zum Endalter 65. Dies macht Sinn, weil im Falle einer Berufsunfähigkeit im jüngeren Alter auch die private Altersversorgung mit angespart wird und diese in der Regel bereits ab dem 60. Lebensjahr abrufbar ist.

    Es ist zu empfehlen, den Berufsunfähigkeitsschutz separat abzuschließen und nicht mit einem Rentenversicherungsvertrag zu kombinieren. Dies schafft Transparenz und mehr Flexibilität. Ein weiterer Grund hierfür ist auch die Qualität des Versicherers. Ein guter Berufsunfähigkeits-Versicherer muss nicht unbedingt auch ein guter Anbieter im Anlagebereich – also zum Thema Altersabsicherung – sein.

    Steuerliche Rahmenbedingungen

    Es ist möglich, die Berufsunfähigkeit etwa in Form einer Zusatzversicherung innerhalb eines Basis-(RÜRUP)Rentenvertrages zu platzieren. Hierbei ist der Versicherungsbeitrag zu einem hohen Anteil steuerlich abzugsfähig. Im Gegenzug muss die Berufsunfähigkeits-Rente allerdings dann in hohem Maße versteuert werden.

    Bekommt der Versicherte eine Berufsunfähigkeits-Rente aus einem nicht steuerlich geförderten Vertrag, so löst diese in der Regel nur ein sehr geringes zu versteuerndes Einkommen und somit keine Steuerpflicht aus.

    Wichtig: Bei Antragstellung müssen die Gesundheitsfragen korrekt und umfassend beantwortet werden, denn im Falle einer sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Bei bestehenden Vorerkrankungen ist es ratsam, bei verschiedenen Anbietern Voranfragen zu starten, um im Anschluss dann das beste Angebot auswählen zu können.

    Wer bereits eine Berufsunfähigkeitspolice abgeschlossen hat, sollte unter Umständen seine Police überprüfen lassen. Gerade in den vergangenen Jahren sind Versicherungsbedingungen und Preise für den Berufsunfähigkeitsschutz kundenfreundlicher geworden. Es ist durchaus möglich, wesentliche Verbesserungen zu erwirken.

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    Brigitte Kucz
    • Website

    Brigitte Kucz ist unabhängige Versicherungs-Maklerin und Geschäftsführerin der KW Versicherungsservice GmbH. Mit umfassendem Know-how und 20jähriger Berufserfahrung in einer Branche, in der sich Gesetze, Regelungen und Beiträge fast täglich ändern, ist es ihre Spezialität, für ihre Kunden das optimale Versicherungsportfolio zusammenzustellen. Das Ergebnis ist bestmögliche Absicherung und optimierter individueller Versicherungsschutz – in jeder Lebensphase, aktuell, fair und neutral.

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    Ein Kommentar

    1. Gerd on 27. April 2014 0:43

      Auch wenn der BU-Schutz mit einer Versicherungs- und Leistungsdauer bis zum 60. Lebensjahr deutlich preiswerter wird, würde ich die Dauer mindestens bis zum 65. Lebensjahr wählen. Im BU-Fall müssen nämlich von der BU-Rente u.U. nicht nur Lebenshaltungskosten und Aufwendungen für die Altersvorsorge beglichen werden, sondern auch noch die Krankenversicherungsbeiträge. Würde man entsprechend o.g. Rat die dann ohnehin nicht voll aufgebaute Altersvorsorge vorzeitig abrufen, droht meist Altersarmut.
      Und der Beitrag des BU-Schutzes bis zum nur 60. Lebensjahr ist ja auch nicht ohne Grund preiswerter. Bei einer versicherten monatlichen BU-Rente in Höhe von beispielsweise 1.500 € entgehen dem Betroffenen im Falle einer Berufsunfähigkeit zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr immerhin 90.000 Euro (60 Monate * 1.500 Euro pro Monat)!
      Und da es hier um einen Freiberufler-Blog geht, sollten sich Interessenten insbesondere auch die Bedingungen zur Umorganisation bei Selbstständigen bzw. Freiberuflichen sehr genau anschauen.

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