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    Als Freiberufler Kredite richtig absichern – 3 wichtige Hinweise

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    Unser Autor: Daniel Schwarz am 4. August 2021 Versicherung

    Wenn man als Freiberufler richtig durchstarten will, so benötigt man oft einen Kredit, um anfänglich wichtige Anschaffungen zu tätigen. Damit geht man natürlich ein gewisses Risiko ein. Um dieses Risiko abzufedern, gibt es sogenannte Kreditversicherungen oder Kreditausfallversicherungen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Kreditabsicherungen.

    1. Für wen?

    Eine Kreditabsicherung ist für all jene Personen relevant, die einen Kredit aufgenommen haben und sich gegen den Fall der Fälle – die Zahlungsunfähigkeit – absichern wollen. Versichert wird allerdings nicht fahrlässiges Verhalten, sondern nur die Zahlungsunfähigkeit durch z. B. Arbeitsunfähigkeit, unverschuldete Arbeitslosigkeit oder Tod des Kreditnehmers.

    Grundsätzlich greift die Kreditabsicherung dann, wenn die Raten aufgrund der oben genannten Umstände nicht gedeckt werden können. Durch die Versicherungsleistung erhält die Bank die Kreditsumme trotzdem zurück. So lässt sich ein Pfänden des Eigentums vermeiden. Bedenken Sie: Bei einer Erbschaft werden auch Schulden vererbt, daher ist eine Kreditabsicherung durchaus eine sinnvolle Investition für Freiberufler und ihre Angehörigen.

    Je höher die Summe und je länger die Laufzeit des Kredits, desto wichtiger wird eine Kreditabsicherung. Ein Kredit von etwa 25.000 Euro sollte bereits abgesichert werden.

    2. Welche Versicherung für welchen Fall?

    Es kann mehrere Gründe geben, wieso ein Kredit nicht zurückgezahlt werden kann, deshalb sind Kreditabsicherungen auch auf diverse Situationen abgestimmt. In der Regel gibt es solche Versicherungen für verhältnismäßig große Kredite, die über einige Jahre laufen. Sie sollen bei folgenden Situationen greifen:

    Ableben

    Der gravierendste Fall in Hinblick auf Zahlungsunfähigkeit ist sicherlich der Tod des Kreditnehmers. In dieser Situation geht es darum, die Familie im Todesfall abzusichern. Die Ablebensversicherung oder Risikolebensversicherung sichert Partner, Kinder und laufende Kredite ab, sodass die Hinterbliebenen in dieser tragischen Situation nicht in eine finanzielle Notlage geraten. Dies gilt vor allem für laufende Immobilienkredite. So kann der Verlust des Eigentums vermieden werden.

    Bei der Ablebensversicherung sind die Raten abhängig von Versicherungssumme, Laufzeit und Alter des Versicherungsnehmers. Nach Ablauf der Vertragszeit wird kein Geld ausgezahlt, weshalb die monatlichen Raten sehr gering sind. Sie eignet sich also nicht als Kapitalanlage, sondern dient rein der Absicherung der Hinterbliebenen.

    Berufsunfähigkeit

    Im Zuge der Berufslaufbahn kann es zu Unfällen oder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit kommen. Die private und gesetzliche Unfallversicherung greift aber nicht in jedem Fall, sondern nur bei tatsächlichen Unfällen. Wer über einen längeren Zeitraum von Krankheit betroffen ist, der braucht eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Diese Versicherung ist darauf ausgelegt, Versicherungsnehmern auch bei Eintreten einer Krankheit sofort finanzielle Unterstützung zu bieten. Staatliche Hilfen bei Berufsunfähigkeit greifen oft zeitverzögert, auch wird nicht das gesamte Einkommen kompensiert, sondern nur ein Teil. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung entsteht keine Lücke, was die finanzielle Absicherung und Deckung laufender Fixkosten angeht.

    Arbeitslosigkeit

    Unverschuldete und unvorhergesehene Arbeitslosigkeit kann mehrere Gründe haben. Wer als Freiberufler tätig ist, hat unter Umständen ein großes Problem, wenn es wirklich zu längerer Arbeitslosigkeit kommt. Mit einer Restkreditversicherung kann die Zahlung der noch ausstehenden Kreditraten gewährleistet werden.

    Im Falle der unverschuldeten Arbeitslosigkeit – und auch Arbeitsunfähigkeit – zahlt die Restschuldversicherung dann die versicherten Kreditraten ab, um Angehörige zu entlasten. Hier sollte genau darauf geachtet werden, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Kosten auf einen zukommen. Eine Restschuldversicherung ist nicht für alle Kreditnehmer sinnvoll, für kleinere Kredite ist die Restkreditversicherung meist zu teuer.

    3. Was gibt es noch?

    Versicherungen abzuschließen ist nicht die einzige Variante, um Kreditsummen abzusichern. Hier stellen wir Ihnen zwei weitere Möglichkeiten vor, die mit staatlicher Absicherung oder Versicherungspolicen nichts zu tun haben.

    Zweiter Kreditnehmer

    Hier wird ein Kredit gemeinsam aufgenommen, der zweite Kreditnehmer haftet somit zu hundert Prozent für die Summe. Vor allem bei gemeinsamen Projekten, von denen beide Kreditnehmer finanziell profitieren, eignet sich diese Absicherung. Dies gilt aber nur, wenn der Zweitnehmer ein fixes Einkommen und gute Bonität vorweisen kann. Wenn also ein Kreditnehmer aus diversen Gründen die Raten nicht decken kann, so springt der zweite Kreditnehmer ein.

    Bürgschaft

    Wenn jemand für einen Kreditnehmer die Bürgschaft übernimmt, so bezahlt diese Person die Kreditraten, falls der eigentliche Kreditnehmer ausfällt. Hierfür gibt es einen eigenen Bürgschaftsvertrag. Der Bürge kann aber im Gegensatz zu einem zweiten Kreditnehmer die Dauer und den Umfang der eigenen Haftung einschränken. Diese Methode kommt eher selten zum Einsatz.

    Fazit

    Je höher die Summe und je länger die Laufzeit, desto essenzieller wird eine Kreditabsicherung. Freiberufler und ihre Familien profitieren von solchen Versicherungen, da eine langwierige Arbeitsunfähigkeit oder gar ein Todesfall nie ganz ausgeschlossen werden können. Ein Vermeiden der Zahlungsunfähigkeit garantiert, dass der Besitz nicht der Pfändung zum Opfer fällt und der Lebensstandard erhalten bleibt.

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    Daniel Schwarz
    • Website

    Daniel Schwarz ist Online Marketing Manager bei der Online-Versicherungsplattform livv.at. Ob Absicherung für die Familie und den Partner oder Sicherheit für einen Kredit: Livv.at bietet alle Vorteile einer klassischen Risikolebensversicherung zu attraktiven Preisen und verständlichen Versicherungsbedingungen.

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