Close Menu
    Facebook X (Twitter) Instagram
    SOLCOM Freiberufler Blog
    • Steuer
    • Recht
    • Versicherung
    • Business
    • Marktstudien
    • Tipps
    • Über uns
    • Redaktion
    • Servicebereich
    SOLCOM Freiberufler Blog
    Elektronische Rechnungen
    Elektronische Rechnungen

    Elektronische Rechnungen – Anforderungen und wissenswerte Informationen

    2
    Unser Autor: Reiner Aust am 12. Januar 2017 Steuer

    (Aktualisierte Version des Artikels vom 13.04.2011) Dem Geist der Zeit entsprechend haben sich mittlerweile mehr und mehr Unternehmen dazu entschieden, Rechnungen via E-Mail zu übersenden. Dass originale Papierrechnungen immer seltener zum Einsatz kommen, liegt an Kostengründen. Schließlich bietet das Versenden von Rechnungen per E-Mail für Unternehmen gewisse Einsparungen. Da die Verwendung der Digitalen Signatur nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist und die elektronische Rechnungsstellung auf diese Weise vereinfacht wurde, ist nun die Rechnung per E-Mail massenhaft möglich. Damit die elektronische Rechnung richtig verwendet werden kann, sollten einige Dinge beachtet werden.

    Die Funktionsweise der elektronischen Rechnung

    Grundsätzlich muss bei der elektronischen Rechnung bedacht werden, dass eine selbst ausgedruckte Rechnung nicht in jedem Fall zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das Steuerrecht sieht schließlich vor, dass eine originale Rechnung den Vorsteuerabzug belegen muss. Wichtig ist jedoch, dass sich der Rechnungsaussteller und der Rechnungsempfänger an die rechtlichen Vorgaben halten. Ist dies der Fall, stellt die elektronische Rechnung überhaupt keine Benachteiligung dar. Die Inhaltsvorgaben unterscheiden sich nicht von denen der schriftlichen Rechnung. Die Pflichtangaben und der Inhalt sind stets gleich, ganz egal ob die Rechnung per Brief oder per E-Mail versendet wird. Gemäß § 14 UStG gilt für die elektronische Rechnung, dass sowohl die Lesbarkeit und die Unversehrtheit des Rechnungsinhalts, als auch die Echtheit der Rechnungsherkunft gewährleistet sein müssen.

    Leitfaden Rechnungen erstellen

    Servicebereich

    Mehr Informationen zum Thema Rechnungen finden Sie in unserem Service-Bereich. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei der Erstellung von Rechnungen achten sollten und Fehler vermeiden können.

    Leitfaden Rechnungen erstellen
    Bis 2011 war vorgeschrieben, dass die Digitale Signatur verwendet werden musste. Dies wurde allerdings durch das Steuervereinfachungsgesetz aufgehoben. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Digitale Signatur nicht weiterhin angewendet werden kann. Auch strukturierte Nachrichten oder der bereits genannte Datenaustausch sind weiterhin anwendbar, sodass die drei Hauptanforderungen, die Lesbarkeit, Unversehrtheit und Echtheit gewährleistet sein können.

    Der Versand der elektronischen Rechnung

    Rechnungen können sowohl elektronisch als auch klassisch per Post verschickt werden. Wichtig ist allerdings, dass Sie als Kunde der Versendung von elektronischen Rechnungen zustimmen müssen. Eine solche Zustimmung erfordert keine spezielle Form. Vom Gesetzgeber wird vorausgesetzt, dass ein Einvernehmen zwischen Rechnungssteller und den Kunden stattgefunden hat. Ein solches Einvernehmen kann entweder über eine Zustimmungserklärung im Vorfeld, eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder über eine Genehmigung im Nachhinein erfolgen. Jedoch gilt der Versand der elektronischen Rechnung aber auch als akzeptiert, wenn er in der Praxis praktiziert und gebilligt wird. Im schlimmsten Falle kommt es dazu, dass die Rechnung erneut in Papierform verschickt werden muss.

    Fristen der elektronischen Rechnung

    Für die Aufbewahrung gelten die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD). Elektronische Eingangs- und Ausgangsrechnungen müssen entsprechend auch in digitaler Form zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Diese müssen dem Finanzamt zugänglich gemacht werden. Sollte eine Digitale Signatur verwendet werden, muss nicht nur die Rechnung an sich, sondern auch das Zertifikat gespeichert werden. Auch die Signaturdaten werden dann dementsprechend archiviert. Ein Ausdruck reicht dabei nicht aus, denn die Speicherung muss in elektronischer Form erfolgen.
    Es gibt mehrere Anbieter für elektronische Lösungen, dort werden die digitalen Belege automatisch in das Rechenzentrum übertragen und vorgehalten. Das sollte allerdings in Absprache mit dem Steuerberater erfolgen. Beim Mandanten sind dann keine eigenen Archivierungssysteme mehr von Nöten.

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Reiner Aust
    • Website

    Reiner Aust, Gründer und Seniorpartner der “aust und partner Steuerberater, Rechtsanwalt Partnergesellschaft”, ist Handelsrichter am Landgericht Berlin sowie Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter (DStV e.V.). Der renommierte Steuerberater stellte innerhalb kurzer Zeit seine Kanzlei professionell auf und baute sie aus, indem er konsequent auf moderne Instrumente der Unternehmensführung und Außendarstellung setzte.

    Das könnte Sie interessieren

    5 Tipps: Buchhaltungsaufwand & -kosten minimieren

    Wie beteilige ich das Finanzamt an meiner Reise?

    Betriebsprüfung bei Freiberuflern: Was ist zu beachten?

    2 Kommentare

    1. qualifizierte elektronische signatur on 15. Februar 2015 8:47

      Der Fortschritt hat keine Grenze… Man muß mit seiner Zeit leben und versuchen, sich an alle diese neuen Techniken anzupassen, die unser tägliches Leben erleichtern

      Reply
    2. Kpeov94 on 21. Januar 2017 15:04

      Ich mache das bisher immer per Email, spart Zeit und Geld.
      Was mich halt nur stört ist, das mein Steuerberater sagt das ich die digitalen Rechnungen dennoch für das Finanzamt auf dem Papier benötige und das halt 2 mal.
      Auch wenn die digitale Signatur „aus der Mode“ gekommen ist, wende ich diese an, damit ich nachträglich die Rechnungsstellung bestätigen kann.

      Reply
    Beitrag kommentieren Cancel Reply

    Basiswissen, Guides, Kompendien, Glossar, Tools und Software für jede Lebenslage -
    GRATIS von freiberufler-blog.de

    Zum Servicebereich

    News Alert abonnieren
    Letzte Kommentare
    • Hannah zu Freelancer-Bewerbung: So überzeugen Ihre UnterlagenToller Artikel. Das wichtigste ist wohl einen Auszug der Erfolge, Projekte…
    • Thomas zu Umfrage: „Zwischenbilanz Projektmarkt 2024“Es geht voran , einige projekte sind gewesen im Bereich IT inbound und outb…
    • Luki zu ETF-Sparpläne: Wie Freiberufler mit Sparplänen vorsorgenEs ist gut zu wissen, dass man die Möglichkeit hat, Geld zurückzulegen, auc…
    • Anndi zu Umfrage: „Arbeit 4.0: Wo stehen Unternehmen beim Thema Automatisierung?“Viele Unternehmen haben begonnen, Automatisierungstechnologien einzusetzen…
    • Florian K. zu Steuern: Auch gebrauchte Gegenstände können abgeschrieben werdenGanz ehrlich, ich bin eher zufällig hier gelandet, weil ich mitten in der V…
    Soziale Medien

    Xing
    Linkedin
    Twitter
    Facebook
    Instagram

    RSS SOLCOM Projektportal
    • Projekt-Nr. 100395 - Projektleiter Rohrleitungsplanung (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 100397 - Elektroingenieur im Bereich Primärplanung für Umspannwerke 220kv (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 100396 - AI Engineer/ AI Software Developer (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 100399 - Business Analyst - Billing/Zahlungsverkehr (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 100398 - Dynamics Experte für Kostenstellenrechnungen (m/w/d)
    Zum SOLCOM Projektportal
    • Impressum
    • Datenschutz
    Links
    • Über uns
    • Redaktion
    • Servicebereich
    A company  

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.

    Zur mobilen Version gehen