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    Freiberufler bekommen auch Finanzierungen

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    Unser Autor: Thomas Vollkommer am 2. November 2016 Business

    Freiberufler und Selbstständige erhalten ebenso Finanzierungen zum Hauskauf oder Autoerwerb wie Beamte und Angestellte. Die einzigen Unterschiede: Erstere müssen ihre Einkommen rückwirkend über mehrere Jahre darstellen und etwas mehr an Zinsen zahlen.

    Jeder Kredit muss beantragt werden

    Freiberufler, Angestellte und Beamte unterliegen bei Finanzierungen grundsätzlich den gleichen Voraussetzungen. Sie müssen im Kreditantrag den Verwendungszweck des gewünschten Darlehens angeben. Dieser kann beispielsweise ein Immobilienkauf oder der Erwerb eines Kraftfahrzeugs sein. Der Hintergrund: Der Kredit gebenden Bank können derartige Sachwerte als weitere Sicherheiten dienen.

    Nachfolgend werden Unterschiede bei der Einkommensermittlung sichtbar. Während bei Angestellten oder Beamten Gehaltsabrechnungen von nur wenigen Monaten ausreichen, müssen die Selbstständigen ihre Einkünfte aus den letzten zwei bis drei Jahren offenlegen.

    Finanzierungen setzen Unterlagen voraus

    Freiberufler werden beim Kreditantrag aufgefordert, Jahresabschlüsse, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen oder Steuererklärungen vorzulegen. In der Regel muss die Einkommenssituation der letzten zwei bis drei Jahre lückenlos dokumentiert werden. Die Banken verlangen diese langen Zeiträume, damit sie die Nachhaltigkeit der Einkünfte überprüfen können. Ein geringes Risiko besteht für sie bei längerer erfolgreicherer Selbstständigkeit, riskanter wird die Finanzierung bei schwankenden oder rückläufigen Einnahmen.

    Keine Unterschiede bei den monatlichen Belastungen

    Finanzierungen werden in der Regel über Monatsraten zurückgezahlt. Selbstständige müssen ebenso wie Angestellte und Beamte Einkommen nachweisen, die für die monatlichen Raten und die Lebenshaltung ausreichen. Bei Selbstständigen mit schwankenden Einkünften sollten die Monatsraten möglichst gering ausfallen, das erhöht die Wahrscheinlichkeit der Kreditgenehmigung.

    Geringfügig schlechtere Bedingungen

    Freiberufler bedeuten für Banken bei Finanzierungen höheren Prüfaufwand sowie vergleichsweise größeres Risiko. Beide Umstände schlagen sich in leicht erhöhten Zinssätzen nieder. Da viele Institute vor dem Aufwand zurückschrecken, steht den selbstständigen Kreditnehmern nur eine eingeschränkte Auswahl an Kreditgebern zur Verfügung.

    Der Begriff Selbstständigkeit ist jedoch sehr dehnbar und nicht alle Selbstständigen unterliegen den gleichen Voraussetzungen. Während Ärzte, Anwälte oder Steuerberater vergleichsweise kleine Hürden bei der Kreditbeantragung überwinden müssen, werden von Händlern, Handwerkern und Unternehmern wesentlich mehr Nachweise zur Einkommenssituation gefordert.

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    Thomas Vollkommer
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    Thomas Vollkommer ist Partner bei der Berliner VermögensKontor GmbH & Co. KG. Der Diplom- Verwaltungswissenschaftler und Finanzökonom an der European Business School ist dort tätig als selbständiger Finanzplaner in den Bereichen Vermögensbetreuung und Finanzberatung.

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