Facebook Twitter Instagram
    SOLCOM Freiberufler Blog
    • Steuer
    • Recht
    • Versicherung
    • Business
    • Marktstudien
    • Tipps
    • Über uns
    • Redaktion
    • Servicebereich
    SOLCOM Freiberufler Blog

    Freier Mitarbeiter, Freiberufler, Freelancer – kennen Sie den Unterschied?

    0
    Unser Autor: Dirk Mahler am 16. Mai 2018 Recht

    Immer mehr Berufstätige sind als freie Mitarbeiter oder „Freelancer“ unterwegs. Oft bezeichnen sie sich auch als Freiberufler. Häufig werden die Begriffe aber falsch verwendet. Ein Ausflug in die Welt der „Freien“.

    Freie Mitarbeit – Eine Einleitung

    Durch die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und des privaten Lebens hat die die freie Mitarbeit erheblich an Bedeutung gewonnen.  Freie Mitarbeiter (auch Freelancer oder freischaffender Mitarbeiter genannt) erhalten im Gegensatz zum Angestellten kein festes Gehalt sondern rechnen ihre Leistungen mit dem Auftraggeber „auf Rechnung“ ab. Weitere Unterschiede bestehen hinsichtlich der Lohnsteuer und der Sozialversicherungspflicht. Wichtigstes Unterscheidungkriterium ist, dass der freie Mitarbeiter im Gegensatz zum Angestellten nicht weisungsgebunden ist.

    Abgrenzungskriterien

    Die Einordnung des Vertragsverhältnisses können sich die Parteien nicht einfach aussuchen. Wichtig ist die Einhaltung der von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien. Diese müssen im Vorfeld vereinbart und tatsächlich auch gelebt werden. Letztendlich kommt es wie so häufig auf eine Betrachtung im Einzelfall an.

    Der freie Mitarbeiter darf nicht inhaltlich weisungsgebunden sein. Es wird vereinbart, dass er eine bestimmte Leistung zu erbringen hat. Er kann jedoch in der Regel selbst entscheiden, wie, wann, wo und womit er diese Leistung erbringt. Er ist selbst dafür verantwortlich, seine Arbeit und seine Arbeitszeit zu organisieren. Gewisse vertraglich vereinbarte Einschränkungen sind dabei unerheblich. Im Gegensatz zum Arbeitnehmer ist ein freier Mitarbeiter nicht in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingebunden und ist nicht verpflichtet, die Leistung persönlich zu erbringen.

    Folgen

    Der freie Mitarbeiter ist selbständig tätig. Es müssen keine Lohnsteuern einbehalten und abgeführt werden. Ferner ist der freie Mitarbeiter im Gegensatz zum Angestellten nicht sozialversicherungspflichtig. Der freie Mitarbeiter genießt grundsätzlich keine Arbeitnehmerschutzrechte.

    Die Tätigkeit des freien Mitarbeiters unterliegt neben der Einkommensteuer möglicherweise auch der Gewerbe- und Umsatzsteuer. Die Erklärung sämtlicher Steuern hat er selbst vorzunehmen. Auch um die eigene Absicherung durch den Abschluss entsprechender Versicherungen muss sich der freie Mitarbeiter selbst kümmern.

    Scheinselbstständigkeit

    Eine Scheinselbständigkeit liegt immer dann vor, wenn nach der Vertragsgestaltung eine freie Mitarbeit vereinbart wird, tatsächlich jedoch eine Arbeitnehmertätigkeit gelebt wird. Dies hat zur Konsequenz, dass Sozialversicherungsbeträge und Lohnsteuern zu zahlen sind und zwar auch nachträglich für einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit. Wird die Scheinselbständigkeit absichtlich zur Vermeidung der Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen eingegangen, machen sich die Parteien strafbar.

    Verwechslungsgefahr: Freie Mitarbeit und Freier Beruf

    Bei der freien Mitarbeit und dem Freien Beruf kommt es in der Praxis häufig zu Verwechselungen, da sich beide Bezeichnungen fast identisch anhören. Der Ausdruck „Freier Beruf“ stammt jedoch ausschließlich aus dem Steuerrecht und hat berufsrechtliche Hintergründe. Im Steuerrecht ist definiert, dass Ärzte, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte oder Ingenieure und weitere als Angehörige der freien Berufe eine sogenannte selbständige Tätigkeit ausüben. Insoweit geht es dabei nur um die Qualifikation der der Einkünfte und um die Frage der Gewerbebesteuerung.

    Einen weiteren Überblick finden Sie auch auf unserer Webseite.

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Dirk Mahler
    • Website

    Rechtsanwalt und Steuerberater Dirk Mahler leitet für die Kanzlei ROSE & PARTNER LLP am Standort Berlin das Dezernat Steuerberatung und Steuerrecht. Er betreut mit seinem Team Gewerbetreibende, Freiberufler und vermögende Privatpersonen in allen Fragen mit steuerlichem Bezug.

    Das könnte Sie interessieren

    Neues Fördermodul für „Vom Coronavirus betroffene Unternehmen“

    Ihre Erfahrung zählt: Mehr Rechtssicherheit beim Statusfeststellungsverfahren

    Allensbach-Studie: Freiberufler hochzufrieden mit ihrem Beruf

    Beitrag kommentieren Cancel Reply

    Basiswissen, Guides, Kompendien, Glossar, Tools und Software für jede Lebenslage -
    GRATIS von freiberufler-blog.de

    Zum Servicebereich

    News Alert abonnieren
    Meistgelesene Beiträge
    • Häusliches Arbeitszimmer: Kosten teilen (Teil 2)
    • Freiberufler können Geschäftshandy von der Steuer absetzen
    • Freiberufler profitieren vom neuen Reisekostenrecht
    • Die 15 besten Steuertipps für Selbstständige und Freiberufler
    • Steuern: Auch gebrauchte Gegenstände können abgeschrieben werden
    Letzte Kommentare
    • Sven zu Digitale Berufe: 6 Versicherungen in der Online-WeltSehr gute Übersicht! Jetzt kann ich vergleichen und endlich abschließen!
    • Probst Karin zu Scrum aus Zeitmanagement-SichtSehr geehrte Frau Dr. Herrmann, gerade lese ich Ihren Beitrag, den ich sehr…
    • Chiara Cuvillier zu Freelancer-Bewerbung: So überzeugen Ihre UnterlagenHallo vielen Dank zunächst für den tollen Beitrag! Ist wohl die Projektdaue…
    • Otto zu Was Sie als Freelancer über Steuern wissen müssenHier findet man zumindest die Informationen, die man benötigt. Endlich werd…
    • Araceli zu Was Sie als Freelancer über Steuern wissen müssenDieser Artikel könnte für jeden, der Freelancer ist, von Bedeutung sein. Es…
    Soziale Medien

    Xing
    Linkedin
    Twitter
    Facebook
    Instagram

    RSS SOLCOM Projektportal
    • Projekt-Nr. 87718 - Teilprojektleiter Embedded Entwicklung (Releasemanagement) (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 87720 - IT-Architekt/ Cloud Architekt - Azure (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 87719 - Projektkoordinator Marketing (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 87722 - Prozessingenieur / -techniker Zellmontage (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 87721 - Calibration Specialist / Experte Motorkalibrierung (m/w/d)
    Zum SOLCOM Projektportal
    • Impressum
    • Datenschutz
    Links
    • Über uns
    • Redaktion
    • Servicebereich
    A company  

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.

    Zur mobilen Version gehen