Facebook Twitter Instagram
    SOLCOM Freiberufler Blog
    • Steuer
    • Recht
    • Versicherung
    • Business
    • Marktstudien
    • Tipps
    • Über uns
    • Redaktion
    • Freiberufler Magazin
    • Servicebereich
    SOLCOM Freiberufler Blog

    Reutax AG besteht auf Kundenschutz

    0
    Unser Autor: Anja Goritzka am 18. April 2013 Recht

    Freiberufler aufgepasst: Insolvenzverwalter kann einstweilige Verfügung erwirken

    Die insolvente Reutax AG will am vertraglich vereinbarten Kundenschutz festhalten. Dies meldet der Berufsverband Selbständige in der Informatik (BVSI) e.V. unter Berufung auf eine  „verlässliche Quelle“. Für das Unternehmen stelle dies einen Vermögensgegenstand dar, der für die – angeblich – interessierten Investoren wichtig sei, heißt es in der Mitteilung des BVSI. Außerdem müsse das Unternehmen beziehungsweise der Insolvenzverwalter dieses Vermögen des Unternehmens sichern.

    Damit stellt sich die Frage, ob Freiberufler, die bislang über Reutax tätig waren nunmehr für ihren Kunden weiterhin auch ohne Einschaltung von Reutax arbeiten dürfen oder vielmehr Reutax ihnen dies verbieten darf.

    Dazu der Justitiar des BVSI, Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald: „Sofern das Insolvenzverfahren eröffnet wird, was wohl Anfang Juni passieren soll, erlöschen sämtliche zwischen Reutax und dem Freiberufler geschlossenen Verträge „kraft Gesetz“. Ob über das Ende der Verträge hinaus ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot wirksam ist, hat mit der Insolvenz nichts mehr zu tun, sondern richtet sich nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, die im Einzelfall zu prüfen sind.“ So lange aber ein Vertragsverhältnis bestehe, gelte dies nicht.

    Jeder Freiberufler sollte daher prüfen, ob er eine Chance hat, seinen Vertrag fristlos zu kündigen. Beachtet werden sollte ferner, dass der Insolvenzverwalter grundsätzlich die Möglichkeit hat, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die dem Freiberufler eine Tätigkeit für den Kunden – zumindest vorübergehend – untersagt.

    „Gegen dieses Risiko hilft eine Schutzschrift“, so Dr. Benno Grunewald weiter. Diese kann den Freiberufler gegen den Erlass einer einstweiligen Verfügung und damit gegen das unmittelbare Verbot des Tätigwerdens für den Endkunden schützen. Eine Schutzschrift sollte deshalb durch einen Rechtsanwalt erstellt werden und vorweggenommen alle Argumentation des möglichen Rechtstreit enthalten. Zudem sollte sie allen in Betracht kommenden Gerichten – meist das Landgericht am Sitz des Vermittlers und am Wohnort des Freiberuflers, darüber hinaus auch dem Landgericht, an dessen Ort das Projekt stattfindet – vorgelegt werden. Diese werden die Schutzschrift registrieren und archivieren.

    Bei Rückfragen zur juristischen Lage der IT-Freelancer in der Reutax-Insolvenz steht Ihnen gerne der Jurist des BVSI Dr. Benno Grunewald unter www.dr-grunewald.de zur Verfügung.

    Seit 1997 vertritt der Berufsverband Selbständige in der Informatik (BVSI) e.V. freiberufliche IT-Experten in beruflichen, fachlichen und wirtschaftlichen Belangen. Mitglieder des BVSI haben Anspruch auf eine jährliche Rechtsberatung, die mit ihrem Jahresbeitrag bereits abgedeckt ist. Der BVSI bietet den Selbständigen darüber hinaus nahen Austausch unter Gleichgesinnten sowohl virtuell über die eigene Internetseite und Social Media-Angeboten wie xing aber auch über direkte Treffen. Neueinsteiger unterstütz der BVSI mit einer Patenschaft. Diese enthält zum Beispiel Beratung zu den Themen Recht und Steuern, Existenzgründung und Marketing. Erfahrene BVSI-Mitglieder unterstützen als Paten eine Zeit lang die IT-Existenzgründer mit Tipps und Tricks für den Arbeitsalltag.

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Anja Goritzka
    • Website

    Anja Goritzka ist seit August 2012 Mitarbeiterin für PR & Öffentlichkeitsarbeit für den Berufsverband Selbständige in der Informatik (BVSI) e.V. Darüber hinaus ist sie als freie Journalistin in Nordostdeutschland für unterschiedliche Medien tätig. Seit 1997 vertritt der BVSI e.V. bundesweit freiberufliche IT-Experten in beruflichen, fachlichen und wirtschaftlichen Belangen. Hierzu gehört unter anderem die Förderung der Mitglieder auf technischen, kaufmännischen und organisatorischem Gebiet.

    Das könnte Sie interessieren

    Wozu brauchen Freiberufler eine IT-Haftpflichtversicherung?

    Als Freiberufler Kredite richtig absichern – 3 wichtige Hinweise

    Digitale Berufe: 6 Versicherungen in der Online-Welt

    Beitrag kommentieren Cancel Reply

    Basiswissen, Guides, Kompendien, Glossar, Tools und Software für jede Lebenslage -
    GRATIS von freiberufler-blog.de

    Zum Servicebereich

    Freiberufler Magazin Abonnieren

    *Datenschutzerklärung

    Für die Anmeldung zu unserem Newsletter verwenden wir das sog. Double-opt-in-Verfahren. Das heißt, dass wir Ihnen nach Angabe Ihrer E-Mail Adresse eine Bestätigungs-E-Mail senden, in welcher wir Sie um Bestätigung bitten, dass Sie den Versand des Newsletters wünschen. Wenn Sie dies nicht innerhalb von 48 Stunden bestätigen, wird Ihre Anmeldung automatisch gelöscht. Durch Anklicken des Bestätigungslinks wird Ihre Anmeldung abgeschlossen. Sie empfangen dann unseren Newsletter unter der von Ihnen angegebenen E-Mail Adresse bis Sie den Newsletter abbestellen. Wenn Sie unseren Newsletter nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich über den entsprechenden Link jederzeit abmelden. Pflichtangaben für die Übersendung des Newsletters sind Ihre E-Mail Adresse, sowie, zwecks Personalisierung Anrede und Ihr Nachname. Die Einwilligung in den Versand des Newsletters / Freiberufler Magazins ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Wenn Sie den Newsletter künftig nicht mehr erhalten möchten, können Sie ihn jederzeit über den entsprechenden Link abbestellen.
    zur Datenschutzerklärung

    News Alert abonnieren
    Meistgelesene Beiträge
    • Häusliches Arbeitszimmer: Kosten teilen (Teil 2)
    • Freiberufler können Geschäftshandy von der Steuer absetzen
    • Freiberufler profitieren vom neuen Reisekostenrecht
    • Die 15 besten Steuertipps für Selbstständige und Freiberufler
    • Steuern: Auch gebrauchte Gegenstände können abgeschrieben werden
    Letzte Kommentare
    • Probst Karin zu Scrum aus Zeitmanagement-SichtSehr geehrte Frau Dr. Herrmann, gerade lese ich Ihren Beitrag, den ich sehr…
    • Chiara Cuvillier zu Freelancer-Bewerbung: So überzeugen Ihre UnterlagenHallo vielen Dank zunächst für den tollen Beitrag! Ist wohl die Projektdaue…
    • Otto zu Was Sie als Freelancer über Steuern wissen müssenHier findet man zumindest die Informationen, die man benötigt. Endlich werd…
    • Araceli zu Was Sie als Freelancer über Steuern wissen müssenDieser Artikel könnte für jeden, der Freelancer ist, von Bedeutung sein. Es…
    • Araceli zu Was Sie als Freelancer über Steuern wissen müssenVielen Dank für diesen klaren Beitrag zu Steuern als Freelancer. Sehr gut f…
    Soziale Medien

    Xing
    Linkedin
    Twitter
    Facebook
    Instagram

    RSS SOLCOM Projektportal
    • Projekt-Nr. 82344 - Berater Einkauf für Consultants/Trainerleistungen (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 82348 - Supervisor/Bauleiter Elektrotechnik mit Erfahrung im Bereich Explosionsschutz (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 82347 - Projektleiter V-Modell XT (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 82335 - Supervisor/Bauleiter Schalt- und Steuerungsanlagen (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 82349 - REFA Experte für Zeitaufnahmen und Bildung von Regressionsformeln (m/w/d)
    Zum SOLCOM Projektportal
    • Impressum
    • Datenschutz
    Links
    • Über uns
    • Redaktion
    • Freiberufler Magazin
    • Servicebereich
    A company  

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.

    Zur mobilen Version gehen