Close Menu
    Facebook X (Twitter) Instagram
    SOLCOM Freiberufler Blog
    • Steuer
    • Recht
    • Versicherung
    • Business
    • Marktstudien
    • Tipps
    • Über uns
    • Redaktion
    • Servicebereich
    SOLCOM Freiberufler Blog

    Reutax AG besteht auf Kundenschutz

    0
    Unser Autor: Anja Goritzka am 18. April 2013 Recht

    Freiberufler aufgepasst: Insolvenzverwalter kann einstweilige Verfügung erwirken

    Die insolvente Reutax AG will am vertraglich vereinbarten Kundenschutz festhalten. Dies meldet der Berufsverband Selbständige in der Informatik (BVSI) e.V. unter Berufung auf eine  „verlässliche Quelle“. Für das Unternehmen stelle dies einen Vermögensgegenstand dar, der für die – angeblich – interessierten Investoren wichtig sei, heißt es in der Mitteilung des BVSI. Außerdem müsse das Unternehmen beziehungsweise der Insolvenzverwalter dieses Vermögen des Unternehmens sichern.

    Damit stellt sich die Frage, ob Freiberufler, die bislang über Reutax tätig waren nunmehr für ihren Kunden weiterhin auch ohne Einschaltung von Reutax arbeiten dürfen oder vielmehr Reutax ihnen dies verbieten darf.

    Dazu der Justitiar des BVSI, Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald: „Sofern das Insolvenzverfahren eröffnet wird, was wohl Anfang Juni passieren soll, erlöschen sämtliche zwischen Reutax und dem Freiberufler geschlossenen Verträge „kraft Gesetz“. Ob über das Ende der Verträge hinaus ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot wirksam ist, hat mit der Insolvenz nichts mehr zu tun, sondern richtet sich nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, die im Einzelfall zu prüfen sind.“ So lange aber ein Vertragsverhältnis bestehe, gelte dies nicht.

    Jeder Freiberufler sollte daher prüfen, ob er eine Chance hat, seinen Vertrag fristlos zu kündigen. Beachtet werden sollte ferner, dass der Insolvenzverwalter grundsätzlich die Möglichkeit hat, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die dem Freiberufler eine Tätigkeit für den Kunden – zumindest vorübergehend – untersagt.

    „Gegen dieses Risiko hilft eine Schutzschrift“, so Dr. Benno Grunewald weiter. Diese kann den Freiberufler gegen den Erlass einer einstweiligen Verfügung und damit gegen das unmittelbare Verbot des Tätigwerdens für den Endkunden schützen. Eine Schutzschrift sollte deshalb durch einen Rechtsanwalt erstellt werden und vorweggenommen alle Argumentation des möglichen Rechtstreit enthalten. Zudem sollte sie allen in Betracht kommenden Gerichten – meist das Landgericht am Sitz des Vermittlers und am Wohnort des Freiberuflers, darüber hinaus auch dem Landgericht, an dessen Ort das Projekt stattfindet – vorgelegt werden. Diese werden die Schutzschrift registrieren und archivieren.

    Bei Rückfragen zur juristischen Lage der IT-Freelancer in der Reutax-Insolvenz steht Ihnen gerne der Jurist des BVSI Dr. Benno Grunewald unter www.dr-grunewald.de zur Verfügung.

    Seit 1997 vertritt der Berufsverband Selbständige in der Informatik (BVSI) e.V. freiberufliche IT-Experten in beruflichen, fachlichen und wirtschaftlichen Belangen. Mitglieder des BVSI haben Anspruch auf eine jährliche Rechtsberatung, die mit ihrem Jahresbeitrag bereits abgedeckt ist. Der BVSI bietet den Selbständigen darüber hinaus nahen Austausch unter Gleichgesinnten sowohl virtuell über die eigene Internetseite und Social Media-Angeboten wie xing aber auch über direkte Treffen. Neueinsteiger unterstütz der BVSI mit einer Patenschaft. Diese enthält zum Beispiel Beratung zu den Themen Recht und Steuern, Existenzgründung und Marketing. Erfahrene BVSI-Mitglieder unterstützen als Paten eine Zeit lang die IT-Existenzgründer mit Tipps und Tricks für den Arbeitsalltag.

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Anja Goritzka
    • Website

    Anja Goritzka ist seit August 2012 Mitarbeiterin für PR & Öffentlichkeitsarbeit für den Berufsverband Selbständige in der Informatik (BVSI) e.V. Darüber hinaus ist sie als freie Journalistin in Nordostdeutschland für unterschiedliche Medien tätig. Seit 1997 vertritt der BVSI e.V. bundesweit freiberufliche IT-Experten in beruflichen, fachlichen und wirtschaftlichen Belangen. Hierzu gehört unter anderem die Förderung der Mitglieder auf technischen, kaufmännischen und organisatorischem Gebiet.

    Das könnte Sie interessieren

    Wozu brauchen Freiberufler eine IT-Haftpflichtversicherung?

    Als Freiberufler Kredite richtig absichern – 3 wichtige Hinweise

    Digitale Berufe: 6 Versicherungen in der Online-Welt

    Beitrag kommentieren Cancel Reply

    Basiswissen, Guides, Kompendien, Glossar, Tools und Software für jede Lebenslage -
    GRATIS von freiberufler-blog.de

    Zum Servicebereich

    News Alert abonnieren
    Letzte Kommentare
    • Hannah zu Freelancer-Bewerbung: So überzeugen Ihre UnterlagenToller Artikel. Das wichtigste ist wohl einen Auszug der Erfolge, Projekte…
    • Thomas zu Umfrage: „Zwischenbilanz Projektmarkt 2024“Es geht voran , einige projekte sind gewesen im Bereich IT inbound und outb…
    • Luki zu ETF-Sparpläne: Wie Freiberufler mit Sparplänen vorsorgenEs ist gut zu wissen, dass man die Möglichkeit hat, Geld zurückzulegen, auc…
    • Anndi zu Umfrage: „Arbeit 4.0: Wo stehen Unternehmen beim Thema Automatisierung?“Viele Unternehmen haben begonnen, Automatisierungstechnologien einzusetzen…
    • Florian K. zu Steuern: Auch gebrauchte Gegenstände können abgeschrieben werdenGanz ehrlich, ich bin eher zufällig hier gelandet, weil ich mitten in der V…
    Soziale Medien

    Xing
    Linkedin
    Twitter
    Facebook
    Instagram

    RSS SOLCOM Projektportal
    • Projekt-Nr. 99829 - Software Projektleiter (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 99831 - SAP Integration und Data Management Consultant mit SD und VC (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 99830 - Suedlink Nord - Projektcontrolling (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 99822 - Datenpunkt Tester für HZG-, KLT- und RLT-Anlagen (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 99820 - Fachbauleiter im Bereich Elektrik in Marokko (m/w/d)
    Zum SOLCOM Projektportal
    • Impressum
    • Datenschutz
    Links
    • Über uns
    • Redaktion
    • Servicebereich
    A company  

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.

    Zur mobilen Version gehen