Close Menu
    Facebook X (Twitter) Instagram
    SOLCOM Freiberufler Blog
    • Steuer
    • Recht
    • Versicherung
    • Business
    • Marktstudien
    • Tipps
    • Über uns
    • Redaktion
    • Servicebereich
    SOLCOM Freiberufler Blog
    Steuerliche Vorteile für Freiberufler
    Steuerliche Vorteile für Freiberufler

    Steuerliche Vorteile für Freiberufler

    1
    Unser Autor: Rüdiger Hartmann am 13. Januar 2015 Business, Steuer

    Freiberufler haben oft mehr Möglichkeiten, Annehmlichkeiten zu nutzen und diese steuerlich geltend machen zu können. Viele wissen jedoch nicht, welche Optionen es wirklich gibt. Eine kleine Hilfestellung zu Ideen und praktischen Umsetzungen im Alltag, kann dieser Text liefern. Freiberuflich sein bedeutet zwar oft, viel zu arbeiten, bietet aber auch viele Vorteile gegenüber dem beruflichen Leben als Angestellte/r.

    Getränke und Mahlzeiten

    Viele Freiberufler wissen nicht, wie sie an fast freie Getränke wie Tee, Kaffee und sogar Mineralwasser gelangen können. Dies steigert die eigene gute Laune am Arbeitsplatz. In der Regel können auch Zucker und Milch gesponsert werden.
    Vor allem in großen Büros und Unternehmen stehen oft zusätzlich Kekse oder sogar Belegte Brötchen in der Teeküche; auch frisches Obst wird mittlerweile gerne gereicht. Wer freiberuflich tätig ist, kann alle diese Kosten steuermindernd geltend machen. So schmeckt der Kaffee oder Tee am Arbeitsplatz gleich doppelt gut.

    Es gibt Kaffeevollautomaten für das eigene Büro, die in der Anschaffung relativ teuer sind. Anders als bei der Vermietung – hier wird beispielsweise eine gemietete Maschine beim Tchibo Coffee Service vom Kundendienst gewartet und kann sich auf der Steuererklärung geldsparend auswirken. So kann immer die neueste Maschine zum günstigen Preis genutzt werden.

    Weihnachtsfeier oder Sommerfest

    Aufwendungen für Sommerfeste oder Weihnachtsfeiern können steuerlich abgesetzt werden bis zu einem bestimmten Betrag. Pro Person kann die Zuwendung maximal 110 EUR betragen, um diese absetzen zu können. Dafür lassen sich bereits gute Plätze in einem Restaurant bezahlen. Sollte die Veranstaltung pro Teilnehmer teurer werden, kann zum Beispiel die Differenz auf den Einzelnen übertragen werden.

    Kantinenessen oder Gutscheine?

    Wer als Freiberufler das Essen in einer Betriebskantine einnimmt, kann dieses subventionieren, so dass das Essen zu moderaten Preisen gekauft werden kann.
    Wer keine Kantine hat, kann Essensgutscheine annehmen, zum Beispiel von der Firma Sodexo, dann können die Freiberufler jene bei vielen Kooperationsunternehmen einlösen und sich mittags etwas zu Essen holen.

    Weitere Annehmlichkeiten

    Alles, was die freiberufliche Tätigkeit fördert, kommt im Endeffekt auch dem Betrieb und dem Arbeitsergebnis zu Gute. So ist es zum Beispiel schön, einen Fitnessraum oder Kurse in einem Sportcenter vergünstigt nutzen zu können. Einige Betriebe bieten zum Beispiel Massagen in den Mittagspausen an, indem sie einen Masseur oder eine Masseurin herbei holen und den Freiberuflern anbieten, diese Entspannung gratis oder zu einem günstigen Preis bekommen zu können.

    Benzingutscheine oder solche für die Autowaschanlage um die Ecke sind weitere Zuwendungen, die gerne angenommen werden, Geld sparen und Freude bereiten. Wer als Freiberufler alle diese kleinen Dinge berücksichtigt, der kann im Jahr viel Geld einsparen oder zumindest nach Erarbeitung der Steuererklärung vom Finanzamt zurückbekommen.

    So kann auch ein Geschäftsessen am Abend plötzlich angenehm werden wenn die Spesen steuerlich geltend gemacht, das Essen schmackhaft und der geschäftliche Kontakt erfolgreich war.

    Fazit: Sachbezüge sind sehr gut für alle Freiberufler

    Wenn ein Freiberufler keine Erhöhungen seiner Steuerlast anstrebt, kann er einige Euros durch den sogenannten Investitionsabzugsbetrag sparen. Hierbei legen Sie zu gleichen Teilen einen Beitrag für eine dreijährig geplante Anschaffung zurück. Das sich hier der Gewinn mindert, wird die Steuerlast hierdurch nicht ungünstig erhöht. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass dieser:

    • vor der Einnahmen-Überschussrechnung nicht höher als 100.000 Euro betragen darf
    • ein bewegliches Gut sein muss, welche zu mindestens 90% betrieblich verwendet wird
    • und nach spätestens 3 Jahren angeschafft werden muss.
    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Rüdiger Hartmann

    Rüdiger Hartmann ist als freier Autor für TCS in den Bereichen Prozessoptimierung und Contenterstellung tätig und ist ein Experte im Bereich Steuern. In der Vergangenheit studierte er Kommunikations- und Medienwissenschaften an der Uni Bremen.

    Das könnte Sie interessieren

    Jetzt Investitionsabzugsbetrag prüfen

    Meinung: Wird die Abgeltungssteuer abgeschafft?

    Arbeitszimmer: Auch bei zwei Jobs ist nur eines absetzbar

    Ein Kommentar

    1. helga on 10. Januar 2019 20:15

      Ganz informative Tipps, danke! Mein Bruder ist seit zwei Monaten freiberuflich geworden. Für ihn wären die Ratschläge sehr hilfreich, danke! Von solchen Annehmlichkeiten bei der Steuerklärung könnte er nur träumen!

      Reply
    Beitrag kommentieren Cancel Reply

    Basiswissen, Guides, Kompendien, Glossar, Tools und Software für jede Lebenslage -
    GRATIS von freiberufler-blog.de

    Zum Servicebereich

    News Alert abonnieren
    Letzte Kommentare
    • Hannah zu Freelancer-Bewerbung: So überzeugen Ihre UnterlagenToller Artikel. Das wichtigste ist wohl einen Auszug der Erfolge, Projekte…
    • Thomas zu Umfrage: „Zwischenbilanz Projektmarkt 2024“Es geht voran , einige projekte sind gewesen im Bereich IT inbound und outb…
    • Luki zu ETF-Sparpläne: Wie Freiberufler mit Sparplänen vorsorgenEs ist gut zu wissen, dass man die Möglichkeit hat, Geld zurückzulegen, auc…
    • Anndi zu Umfrage: „Arbeit 4.0: Wo stehen Unternehmen beim Thema Automatisierung?“Viele Unternehmen haben begonnen, Automatisierungstechnologien einzusetzen…
    • Florian K. zu Steuern: Auch gebrauchte Gegenstände können abgeschrieben werdenGanz ehrlich, ich bin eher zufällig hier gelandet, weil ich mitten in der V…
    Soziale Medien

    Xing
    Linkedin
    Twitter
    Facebook
    Instagram

    RSS SOLCOM Projektportal
    • Projekt-Nr. 100310 - Bauplaner Gleisanlagen - Auslastung 50-100 Prozent (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 100312 - Bauleiter / Obermonteur Freileitungsbau (Seilzug) (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 100311 - Ingenieur/Projektleiter Trassierung (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 100303 - Testengineer - Plattform Testing (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 100300 - Spezialist Kartografie mit geographischen Informationssystemen (m/w/d)
    Zum SOLCOM Projektportal
    • Impressum
    • Datenschutz
    Links
    • Über uns
    • Redaktion
    • Servicebereich
    A company  

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.

    Zur mobilen Version gehen