Close Menu
    Facebook X (Twitter) Instagram
    SOLCOM Freiberufler Blog
    • Steuer
    • Recht
    • Versicherung
    • Business
    • Marktstudien
    • Tipps
    • Über uns
    • Redaktion
    • Servicebereich
    SOLCOM Freiberufler Blog

    Vorsicht bei Nutzung der Facebook-Logos (Teil 2)

    0
    Unser Autor: Yvonne A.E. Schulten am 28. Februar 2012 Recht

    facebook_logoIn Teil 1 unseres Artikels berichteten wir über Richtlinien und Fallstricke bei der Nutzung von Facebook-Logos. Teil 2 hilft Ihnen, sich anhand einer Checkliste schnell einen Überblick zu verschaffen, wann Sie sich eine vorherige Genehmigung für die Verwertung des „f“-Logos, des „facebook“-Logos, und des „Gefällt-mir“- Buttons einholen müssen.

    Allgemeines Regelwerk

    Nach den Facebook-Richtlinien gelten für Verwendung der Logos zunächst folgende Faustregeln:

    • Für das „facebook“-Logo – ausgeschriebener Schriftzug „Facebook“ weiß auf blauem Hintergrund:  Nutzung ausschließlich mit vorheriger Genehmigung
    • Für das „f“- Logo – „f“ weiß auf blauem Hintergrund: unter Einhaltung der von Facebook aufgestellten Richtlinien ohne gesonderte Genehmigung nutzbar
    • Für den “Gefällt-mir”-Button: unter Einhaltung der von Facebook aufgestellten Richtlinien ohne gesonderte Genehmigung nutzbar

    Unsere Checkliste – so können Sie vorgehen

    Klären Sie vorab: Wo soll das Logo verwendet werden? Nutzung in Zusammenhang mit Handelswaren und anderen Produkten, d.h. in Zusammenhang mit Werbemitteln (z.B. Kleidungsstücke, Hüte, Tassen, Puppen, Spielzeuge) und Nutzung im Rundfunk („use in broadcast, such as in television or film production“) ist die Nutzung der Logos in diesen beiden Fällen ausschließlich nur mit vorheriger Genehmigung erlaubt.

    Bei sonstiger Nutzung – darunter versteht man

    • Online-Nutzung (z.B. auf eigener Internetseite) oder
    • Offline-Nutzung (z.B. auf Flyern, Broschüren, Plakaten)

    gehen Sie bitte wie folgt vor:

    1. Erster Schritt:
    Welches Logo wollen Sie verwenden, ist es genehmigungsfrei? Sehen Sie bei den Facebook-Richtlinien unter https://www.Facebook.com/brandpermissions/index.php bei Marken & Logos nach.

    2. Zweiter Schritt:
    Ist die Nutzung des Logos nach den Facebook-Richtlinien genehmigungsfrei, achten Sie darauf, dass Sie die von Facebook aufgestellten Voraussetzungen der genehmigungsfreien Nutzung einhalten. Wenn nach den Facebook-Richtlinien eine Genehmigung erforderlich ist, stellen Sie eine Genehmigungsanfrage an Facebook. Verwenden Sie das Logo nur, wenn Sie eine Genehmigung für die beabsichtigte Nutzung erhalten.

    3. Dritter Schritt:
    Prüfen Sie, ob Sie auch die „Allgemeinen Richtlinien“ (abrufbar unter https://www.Facebook.com/brandpermissions/index.php) erfüllen.

    Empfehlung

    Bitte prüfen Sie immer, ob alle Voraussetzungen für eine Nutzung vorliegen. Bei einem Verstoß droht Ihnen eine Abmahnung, ggf. ein Rechtsstreit und möglicherweise die Sperrung Ihrer Facebook-Seite. Wenn Sie trotz der Anwendung unserer Checkliste immer noch unsicher sind, ist es sinnvoll, sich im Zweifel ein kurzen anwaltlichen Rat und/oder die Genehmigung von Facebook für die beabsichtigte Nutzung eines Facebook-Logos einzuholen.

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Yvonne A.E. Schulten
    • Website

    Rechtsanwältin Yvonne A. E. Schulten ist spezialisiert auf Vertragsrecht, außergerichtliche Verhandlungen bei Streitigkeiten wie Projekten in Schieflage und auf Prozessführung im IT-Bereich. Sie ist als Rechtsanwältin in der IT-Recht-Kanzlei München tätig und verfügt über langjährige Erfahrung in der Erstellung, Gestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen. Hierzu gehören Verträge zu Software-Erstellung,- Kauf und -Pflege, Application Service Providing (ASP), Outsourcing, Webdesign, SEO, Projekten, Lizenzen, Quellcode-Hinterlegung, Verträge mit Freelancern u.a.

    Das könnte Sie interessieren

    Müssen wir unseren Erfolg auf Social Media vorgaukeln?

    So erzielen Weihnachtskarten ihre Wirkung

    Neues Visitenkarten-Format bei XING: So nutzen Sie die Änderungen zu Ihrem Vorteil

    Beitrag kommentieren Cancel Reply

    Basiswissen, Guides, Kompendien, Glossar, Tools und Software für jede Lebenslage -
    GRATIS von freiberufler-blog.de

    Zum Servicebereich

    News Alert abonnieren
    Letzte Kommentare
    • Hannah zu Freelancer-Bewerbung: So überzeugen Ihre UnterlagenToller Artikel. Das wichtigste ist wohl einen Auszug der Erfolge, Projekte…
    • Thomas zu Umfrage: „Zwischenbilanz Projektmarkt 2024“Es geht voran , einige projekte sind gewesen im Bereich IT inbound und outb…
    • Luki zu ETF-Sparpläne: Wie Freiberufler mit Sparplänen vorsorgenEs ist gut zu wissen, dass man die Möglichkeit hat, Geld zurückzulegen, auc…
    • Anndi zu Umfrage: „Arbeit 4.0: Wo stehen Unternehmen beim Thema Automatisierung?“Viele Unternehmen haben begonnen, Automatisierungstechnologien einzusetzen…
    • Florian K. zu Steuern: Auch gebrauchte Gegenstände können abgeschrieben werdenGanz ehrlich, ich bin eher zufällig hier gelandet, weil ich mitten in der V…
    Soziale Medien

    Xing
    Linkedin
    Twitter
    Facebook
    Instagram

    RSS SOLCOM Projektportal
    • Projekt-Nr. 100310 - Bauplaner Gleisanlagen - Auslastung 50-100 Prozent (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 100312 - Bauleiter / Obermonteur Freileitungsbau (Seilzug) (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 100311 - Ingenieur/Projektleiter Trassierung (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 100303 - Testengineer - Plattform Testing (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 100300 - Spezialist Kartografie mit geographischen Informationssystemen (m/w/d)
    Zum SOLCOM Projektportal
    • Impressum
    • Datenschutz
    Links
    • Über uns
    • Redaktion
    • Servicebereich
    A company  

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.

    Zur mobilen Version gehen