Autor: Yvonne A.E. Schulten

Rechtsanwältin Yvonne A. E. Schulten ist spezialisiert auf Vertragsrecht, außergerichtliche Verhandlungen bei Streitigkeiten wie Projekten in Schieflage und auf Prozessführung im IT-Bereich. Sie ist als Rechtsanwältin in der IT-Recht-Kanzlei München tätig und verfügt über langjährige Erfahrung in der Erstellung, Gestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen. Hierzu gehören Verträge zu Software-Erstellung,- Kauf und -Pflege, Application Service Providing (ASP), Outsourcing, Webdesign, SEO, Projekten, Lizenzen, Quellcode-Hinterlegung, Verträge mit Freelancern u.a.

In Teil 1 unseres Artikels berichteten wir über Richtlinien und Fallstricke bei der Nutzung von Facebook-Logos. Teil 2 hilft Ihnen, sich anhand einer Checkliste schnell einen Überblick zu verschaffen, wann Sie sich eine vorherige Genehmigung für die Verwertung des „f“-Logos, des „facebook“-Logos, und des „Gefällt-mir“- Buttons einholen müssen.

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Auf immer mehr Webseiten und Broschüren blitzt es uns entgegen: das facebook-Logo, weißes „f“ auf blauem Grund. Unternehmen die sich auf Facebook präsentieren, nutzen das Logo der Social-Media-Plattform zu Werbezwecken oder um ihre Webseite direkt mit der Plattform zu verlinken. Doch dabei ist Vorsicht geboten. Hält sich der Verwender nicht an die gesetzlichen Vorgaben oder an die Facebook-Richtlinien, drohen bei einem Verstoß kostspielige Abmahnungen und der Ausschluss aus der Social Community.

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