Facebook Twitter Instagram
    SOLCOM Freiberufler Blog
    • Steuer
    • Recht
    • Versicherung
    • Business
    • Marktstudien
    • Tipps
    • Über uns
    • Redaktion
    • Freiberufler Magazin
    • Servicebereich
    SOLCOM Freiberufler Blog

    Vorsicht bei Nutzung der Facebook-Logos (Teil 2)

    0
    Unser Autor: Yvonne A.E. Schulten am 28. Februar 2012 Recht

    facebook_logoIn Teil 1 unseres Artikels berichteten wir über Richtlinien und Fallstricke bei der Nutzung von Facebook-Logos. Teil 2 hilft Ihnen, sich anhand einer Checkliste schnell einen Überblick zu verschaffen, wann Sie sich eine vorherige Genehmigung für die Verwertung des „f“-Logos, des „facebook“-Logos, und des „Gefällt-mir“- Buttons einholen müssen.

    Allgemeines Regelwerk

    Nach den Facebook-Richtlinien gelten für Verwendung der Logos zunächst folgende Faustregeln:

    • Für das „facebook“-Logo – ausgeschriebener Schriftzug „Facebook“ weiß auf blauem Hintergrund:  Nutzung ausschließlich mit vorheriger Genehmigung
    • Für das „f“- Logo – „f“ weiß auf blauem Hintergrund: unter Einhaltung der von Facebook aufgestellten Richtlinien ohne gesonderte Genehmigung nutzbar
    • Für den “Gefällt-mir”-Button: unter Einhaltung der von Facebook aufgestellten Richtlinien ohne gesonderte Genehmigung nutzbar

    Unsere Checkliste – so können Sie vorgehen

    Klären Sie vorab: Wo soll das Logo verwendet werden? Nutzung in Zusammenhang mit Handelswaren und anderen Produkten, d.h. in Zusammenhang mit Werbemitteln (z.B. Kleidungsstücke, Hüte, Tassen, Puppen, Spielzeuge) und Nutzung im Rundfunk („use in broadcast, such as in television or film production“) ist die Nutzung der Logos in diesen beiden Fällen ausschließlich nur mit vorheriger Genehmigung erlaubt.

    Bei sonstiger Nutzung – darunter versteht man

    • Online-Nutzung (z.B. auf eigener Internetseite) oder
    • Offline-Nutzung (z.B. auf Flyern, Broschüren, Plakaten)

    gehen Sie bitte wie folgt vor:

    1. Erster Schritt:
    Welches Logo wollen Sie verwenden, ist es genehmigungsfrei? Sehen Sie bei den Facebook-Richtlinien unter https://www.Facebook.com/brandpermissions/index.php bei Marken & Logos nach.

    2. Zweiter Schritt:
    Ist die Nutzung des Logos nach den Facebook-Richtlinien genehmigungsfrei, achten Sie darauf, dass Sie die von Facebook aufgestellten Voraussetzungen der genehmigungsfreien Nutzung einhalten. Wenn nach den Facebook-Richtlinien eine Genehmigung erforderlich ist, stellen Sie eine Genehmigungsanfrage an Facebook. Verwenden Sie das Logo nur, wenn Sie eine Genehmigung für die beabsichtigte Nutzung erhalten.

    3. Dritter Schritt:
    Prüfen Sie, ob Sie auch die „Allgemeinen Richtlinien“ (abrufbar unter https://www.Facebook.com/brandpermissions/index.php) erfüllen.

    Empfehlung

    Bitte prüfen Sie immer, ob alle Voraussetzungen für eine Nutzung vorliegen. Bei einem Verstoß droht Ihnen eine Abmahnung, ggf. ein Rechtsstreit und möglicherweise die Sperrung Ihrer Facebook-Seite. Wenn Sie trotz der Anwendung unserer Checkliste immer noch unsicher sind, ist es sinnvoll, sich im Zweifel ein kurzen anwaltlichen Rat und/oder die Genehmigung von Facebook für die beabsichtigte Nutzung eines Facebook-Logos einzuholen.

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Yvonne A.E. Schulten
    • Website

    Rechtsanwältin Yvonne A. E. Schulten ist spezialisiert auf Vertragsrecht, außergerichtliche Verhandlungen bei Streitigkeiten wie Projekten in Schieflage und auf Prozessführung im IT-Bereich. Sie ist als Rechtsanwältin in der IT-Recht-Kanzlei München tätig und verfügt über langjährige Erfahrung in der Erstellung, Gestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen. Hierzu gehören Verträge zu Software-Erstellung,- Kauf und -Pflege, Application Service Providing (ASP), Outsourcing, Webdesign, SEO, Projekten, Lizenzen, Quellcode-Hinterlegung, Verträge mit Freelancern u.a.

    Das könnte Sie interessieren

    Müssen wir unseren Erfolg auf Social Media vorgaukeln?

    So erzielen Weihnachtskarten ihre Wirkung

    Neues Visitenkarten-Format bei XING: So nutzen Sie die Änderungen zu Ihrem Vorteil

    Beitrag kommentieren Cancel Reply

    Basiswissen, Guides, Kompendien, Glossar, Tools und Software für jede Lebenslage -
    GRATIS von freiberufler-blog.de

    Zum Servicebereich

    Freiberufler Magazin Abonnieren

    *Datenschutzerklärung

    Für die Anmeldung zu unserem Newsletter verwenden wir das sog. Double-opt-in-Verfahren. Das heißt, dass wir Ihnen nach Angabe Ihrer E-Mail Adresse eine Bestätigungs-E-Mail senden, in welcher wir Sie um Bestätigung bitten, dass Sie den Versand des Newsletters wünschen. Wenn Sie dies nicht innerhalb von 48 Stunden bestätigen, wird Ihre Anmeldung automatisch gelöscht. Durch Anklicken des Bestätigungslinks wird Ihre Anmeldung abgeschlossen. Sie empfangen dann unseren Newsletter unter der von Ihnen angegebenen E-Mail Adresse bis Sie den Newsletter abbestellen. Wenn Sie unseren Newsletter nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich über den entsprechenden Link jederzeit abmelden. Pflichtangaben für die Übersendung des Newsletters sind Ihre E-Mail Adresse, sowie, zwecks Personalisierung Anrede und Ihr Nachname. Die Einwilligung in den Versand des Newsletters / Freiberufler Magazins ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Wenn Sie den Newsletter künftig nicht mehr erhalten möchten, können Sie ihn jederzeit über den entsprechenden Link abbestellen.
    zur Datenschutzerklärung

    News Alert abonnieren
    Meistgelesene Beiträge
    • Häusliches Arbeitszimmer: Kosten teilen (Teil 2)
    • Freiberufler können Geschäftshandy von der Steuer absetzen
    • Freiberufler profitieren vom neuen Reisekostenrecht
    • Die 15 besten Steuertipps für Selbstständige und Freiberufler
    • Steuern: Auch gebrauchte Gegenstände können abgeschrieben werden
    Letzte Kommentare
    • Probst Karin zu Scrum aus Zeitmanagement-SichtSehr geehrte Frau Dr. Herrmann, gerade lese ich Ihren Beitrag, den ich sehr…
    • Chiara Cuvillier zu Freelancer-Bewerbung: So überzeugen Ihre UnterlagenHallo vielen Dank zunächst für den tollen Beitrag! Ist wohl die Projektdaue…
    • Otto zu Was Sie als Freelancer über Steuern wissen müssenHier findet man zumindest die Informationen, die man benötigt. Endlich werd…
    • Araceli zu Was Sie als Freelancer über Steuern wissen müssenDieser Artikel könnte für jeden, der Freelancer ist, von Bedeutung sein. Es…
    • Araceli zu Was Sie als Freelancer über Steuern wissen müssenVielen Dank für diesen klaren Beitrag zu Steuern als Freelancer. Sehr gut f…
    Soziale Medien

    Xing
    Linkedin
    Twitter
    Facebook
    Instagram

    RSS SOLCOM Projektportal
    • Projekt-Nr. 82370 - Softwaretester für automatisierte Tests (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 82383 - Mediaberater (Mediaagentur) (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 82374 - Technischer Zeichner/Redakteur (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 82372 - Systemsimulation Hydraulik (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 82288 - Projektingenieur für Elektrotechnik (m/w/d)
    Zum SOLCOM Projektportal
    • Impressum
    • Datenschutz
    Links
    • Über uns
    • Redaktion
    • Freiberufler Magazin
    • Servicebereich
    A company  

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.

    Zur mobilen Version gehen