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    Krankenversicherung für Selbständige und Freiberufler: Wie finde ich meinen Weg? (Teil 5)

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    Unser Autor: Timm Wiebe am 7. September 2012 Versicherung

    Auf großes Interesse stieß unsere Beitragsreihe vom Herbst 2011 zur Krankenversicherung für Selbständige und Freiberufler. Hier nun, daran anknüpfend, Teil 5 mit konkreten Tipps zur Antragstellung und weiteren Hinweisen aus der Praxis.

    Der Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) ist für Selbständige und Freiberufler wesentlich einfacher als für Angestellte. Vor allem zu Beginn der Selbständigkeit stehen daher viele Gründer vor der Frage, welches System für sie geeigneter ist. In dieser Serie erklären wir die Unterschiede der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und geben wichtige Hinweise, was im Fall eines Wechsels – von der Auswahl der Versicherung bis hin zur Antragstellung – beachtet werden muss.

    In den vorherigen Teilen haben wir uns von den Finanzierungsunterschieden (http://www.freiberufler-blog.de/?p=1556) über den Umgang der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung mit den steigenden Ausgaben im Gesundheitsbereich (http://www.freiberufler-blog.de/?p=1650) über die Leistungsunterschiede der beiden Versicherungswelten (http://www.freiberufler-blog.de/?p=1829) bis hin zu den sinnvollen Tarifmerkmalen (http://www.freiberufler-blog.de/?p=2067) einer PKV vorgearbeitet.

    Jetzt müssen Sie ‚nur noch‘ einen Antrag stellen. Was es dabei zu beachten gilt und weitere Tipps für Privatpatienten aus der Praxis – das möchte ich Ihnen in diesem letzten Teil der Serie mit auf den Weg geben.

    Der Antrag: Die letzte Hürde

    Über Ihre Angaben im Antrag verschafft sich die Gesellschaft ein Bild von Ihnen, um zu entscheiden, ob und zu welchen Konditionen Sie dort aufgenommen werden. Deshalb: Lassen Sie bei den Antragsfragen erhebliche Diagnosen weg und die Versicherung erfährt dies später, gibt es richtig Ärger. Das kann von einem rückwirkenden Zuschlag sogar bis hin zur Rückabwicklung des kompletten Vertrags inklusive sämtlicher erhaltenen Erstattungen gehen. Dass sich unter diesen Vorzeichen die Suche nach einer neuen Gesellschaft – vorsichtig ausgedrückt – schwierig gestaltet, dürfte sich von selbst verstehen.

    Die drei guten Nachrichten:
    1. Solche Folgen lassen sich relativ einfach verhindern – Sie müssen nur gründlich arbeiten.
    2. Wenn Sie alles richtig gemacht haben, müssen Sie da in der Form nur einmal durch.
    3. Auch, wenn das Prozedere für Sie als Neukunde lästig ist – für die Versichertengemeinschaft wirkt sich ein solches Vorgehen positiv auf die Beitragsstabilität aus.

    So viel wie nötig, so wenig wie möglich
    Einerseits gilt: Diagnosen, nach denen nicht gefragt wird, müssen auch nicht in den Antrag. Wird beispielsweise nach den letzten drei Jahren gefragt, sind das die letzten drei Jahre vor dem Datum der Antragstellung und nicht auch noch der Monat davor.

    Fallen jedoch Diagnosen in den gefragten Zeitraum, ist es oft hilfreich, umfangreiche zusätzliche Angaben zu machen, die zu einer besseren Einschätzung führen. Dazu kann es sogar nützlich sein, vor Antragstellung ein aktuelles Attest zu einer Diagnose einzuholen.

    Die Patientenakte

    Unabhängig von einem möglichen Attest sollten Sie am besten vor Ort einen Blick in Ihre Patientenakte werfen. Regelmäßig vorkommende Überraschungen:

    • Falsche Diagnosen durch ein Vertauschen der Akte (z.B. konkreter Fall: Morbus Crohn).
    • Der Arzt hat bei der Untersuchung einen bestimmten Verdacht, will den Patienten aber nicht unnötig beunruhigen, bevor die Diagnose nicht sicher ist. Der Verdacht bleibt jedoch in der Akte stehen.
    • Diagnosen werden unvollständig an den Patienten weitergegeben, um ihn nicht zu überfordern. So sagt Ihnen der Arzt beispielsweise zu Ihren Rückschmerzen, dass Sie Muskelverspannungen haben und verordnet Ihnen Massagen. In die Akte schreibt er jedoch zusätzlich ‚Skoliose‘. Dies kann erhebliche Auswirkungen haben. Sind es nämlich tatsächlich nur reine Muskelverspannungen, die außerhalb des Fragezeitraums wieder weg waren, müssen sie auch nicht in den Antrag. Eine ‚Skoliose‘ dagegen bleibt Ihnen meist zeitlebens erhalten und gehört damit als eine Art chronische Diagnose in den Antrag.

    Geht es auch einfacher?
    Kurz und schmerzlos: Nein. Die häufig, gern auch von Ärzten kommende Idee, die Versicherung doch die Ärzte anschreiben zu lassen, ist keine praktikable und vernünftige Lösung. Und zwar aus folgenden Gründen:

    1. Dies wird überhaupt nur in konkreten Einzelfällen gemacht, es kostet die Versicherung nämlich Zeit und Geld.
    2. Die Versicherung erfährt oft mehr als sie soll, weil dann die Fragen gerne gleich erweitert werden.
    3. Die Überraschung bei Ihnen ist umso größer, wenn plötzlich eine Ablehnung oder ein Zuschlag kommt – und das wegen Diagnosen, von denen Sie noch nie etwas gehört haben. Und im Nachhinein ist es deutlich schwieriger, der Versicherung glaubhaft zu vermitteln, dass Ihnen der Arzt nur ‚Muskelverspannungen‘ und nicht auch ‚Skoliose‘ als Diagnose genannt hat.

    Die Vorgehensweise, die hier nahegelegt wird, ist – zugegeben – nicht allzu weit verbreitet. Meist aus nicht ganz unberechtigter Angst, den Interessenten gleich ganz zu verschrecken. Ich bin jedoch der Meinung, dass die eigenen Diagnosen zu den wichtigsten Daten gehören, die man von sich kennen sollte. Dies gilt unabhängig davon, wo Sie versichert sind. Außerdem ist der Aufwand in Relation zur Tragweite der Entscheidung, in die PKV zu wechseln, nun auch wieder nicht so groß, wenn man sich überlegt, wie viel Gedanken sich manch einer über den Kauf seines nächsten Laptops oder Autos macht.

    Das Verhältnis zum Arzt

    Die Kenntnis der eigenen medizinischen Historie ist im Übrigen ein guter Ausgangspunkt für das künftige Verhältnis zum Arzt.

    Zu Ihrem Status als Privatpatient gehört nämlich, dass Sie der erste Adressat für die Arztrechnung sind und nicht die Krankenkasse. Deshalb sind sowohl die gestellten Diagnosen, als auch die durchgeführten Behandlungen auf der Rechnung aufgeführt – und werden so für Sie transparent. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, was sich hinter einer der Ziffern verbirgt oder warum eine spezielle Behandlung empfohlen wird, fragen Sie ruhig nach.

    Da in einem guten PKV-Tarif die meisten Behandlungsmethoden bezahlt werden, haben Sie die Möglichkeit, sich einen speziellen Behandler und/oder eine spezielle Methode herauszusuchen, die zu Ihren Beschwerden passt. Machen Sie davon Gebrauch! Prüfen Sie allerdings im Zweifel vorher, was und in welchem Umfang Ihre Versicherung  anfallende Kosten übernimmt – siehe Punkt 1 im nächsten Abschnitt.

    Als PKV-Versicherter ist es einfacher, im Verhältnis zu Ihrem Arzt eine neue Ebene zu erreichen.

    Weitere Tipps und Hinweise

    • Vorher prüfen (lassen): Zur erhöhten Transparenz gehört auch, sich bei größeren Behandlungen einen Heil- und Kostenplan, eine Art Kostenvoranschlag, vom Arzt erstellen zu lassen. Üblich ist dies vor allem bei Zahnbehandlungen, es kann aber auch bei ambulanten Operationen eine Rolle spielen. Sinnvoller Weise legen Sie einen solchen Plan vor der Behandlung auch Ihrer Versicherung vor, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Gerade bei Zahnbehandlungen werden bei manchen Gesellschaften die Leistungen grundsätzlich gekürzt, wenn vor Beginn der Behandlung kein Heil- und Kostenplan eingereicht wurde.
    • Rechnungen einreichen: Bei vielen Gesellschaften gibt es eine Beitragsrückerstattung, wenn Sie keine Rechnungen einreichen. Dies soll vor allem dabei helfen, Verwaltungskosten zu sparen. Solange die Rechnungsbeträge in der Summe niedriger sind, als Ihre Selbstbeteiligung, macht das Einreichen keinen Sinn. Manche Gesellschaften prüfen dann zwar trotzdem, ob Sie eine Rückerstattung bekommen, bei anderen ist sie mit dem Einreichen aber verwirkt.Sie haben mindestens 2 Jahre Zeit, Rechnungen einzureichen und können daher in Ruhe prüfen, ob das sinnvoll ist.

    Fazit

    Die Private Krankenversicherung ist sicher nicht perfekt. Sie bietet gegenüber der Gesetzlichen jedoch einige Vorzüge. Dazu gehören vor allem vertraglich festgelegte Leistungen, die nicht einfach nach Kassenlage gestrichen werden können. Zudem werden in hohem Maße Altersrückstellungen gebildet, die ältere Beitragszahler entlasten. Auf die GKV rollt hier ein massives demografisches Problem zu.

    Die Leistungen der PKV gibt es jedoch nicht zum Nulltarif – weder finanziell, noch was den übrigen Aufwand angeht. Versprechungen von riesigen Einsparmöglichkeiten sind daher mit Vorsicht zu genießen. Gleiches gilt für die großzügige Auslegung von Antragsfragen. Auch haben Sie als PKV-Versicherter etwas mehr Aufwand, als einfach die Versichertenkarte auf den Tisch zu legen. Dafür bekommen Sie aber auch eine ganz andere Form der Transparenz gegenüber Ihrem Arzt, was das Verhältnis auf eine neue Ebene heben kann.

    Wem diese Form der Mündigkeit wichtig ist, der sollte auf jeden Fall unabhängig von einer möglichen Beitragsersparnis einen genaueren Blick auf die PKV werfen.

    Weiterführende Informationen

    • Artikel Teil 1 (http://www.freiberufler-blog.de/?p=1556): Neben den für einen Wechsel wichtigen Fristen, geht es im ersten Teil vor allem um die unterschiedlichen Finanzierungssysteme der GKV und PKV
    • Artikel Teil 2 (http://www.freiberufler-blog.de/?p=1650): Hier wird erklärt, welche Maßnahmen der GKV und PKV zur Verfügung stehen, um die Kostensteigerungen im Gesundheitssystem auszugleichen
    • Artikel Teil 3  (http://www.freiberufler-blog.de/?p=1829): Wo liegen die größten Unterschiede bei den Leistungen zwischen PKV und GKV und was ist davon tatsächlich relevant?
    • Artikel Teil 4 (http://www.freiberufler-blog.de/?p=2067): In diesem Teil gibt es konkrete Hilfestellungen, wie Sie eine geeignete Versicherung und einen passenden PKV-Tarif finden.
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    Timm Wiebe

    Timm Wiebe ist Fachwirt für Finanzberatung (IHK) und berät mit seinem Kollegen Xaver Arnold als Versicherungsmakler seit vielen Jahren vor allem Privatkunden. Seine Schwerpunkte sind die Bereiche PKV, Berufsunfähigkeitsabsicherung und Ruhestandsplanung.

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