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    PKV für Freiberufler – die richtige Wahl?

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    Unser Autor: Oliver Mest am 20. März 2018 Versicherung

    Wer als Freiberufler tätig ist oder selbstständig wird, steht irgendwann vor der Wahl der passenden Krankenversicherung. Wegen der niedrigeren Beiträge – vor allem für Jüngere – geht die Tendenz oft in Richtung private Krankenversicherung (PKV). Eine richtige Wahl? Oder gibt es bessere Alternativen?

    Die Vorteile der PKV

    Der größte Vorteil ist natürlich das deutlich größere Leistungsspektrum. Im Unterschied zu den GKV-Versicherten haben die Tarife mehr Leistungen – wie zum Beispiel:

    • Besuch von Privatsprechstunden für schnellere Terminvergabe
    • Kostentragung für alle medizinisch notwendigen Medikamente – keine Einschränkung auf das günstigste Präparat
    • Komfort-Unterbringung und Chefarztbehandlung im Krankenhaus
    • Alternative Behandlungsmethoden werden in der Regel erstattet.
    • Auch hochwertiger Zahnersatz wird mit bis zu 100 Prozent erstattet.

    Dazu kommen gerade für jüngere Menschen deutlich günstigere Beiträge. Während bei der GKV oft der Höchstsatz von 635 Euro (Wert für 2017) zu zahlen ist, gibt es leistungsstarke Privatversicherungen bereits für rund 300 bis 350 Euro. Ein Sparpotenzial von 50 Prozent kann so genutzt werden.

    Aber …

    Die günstigen Einstiegsbeiträge werden im Alter meist deutlich steigen und sich wahrscheinlich im sechsten Lebensjahrzehnt auf dem Kassenniveau einpendeln – in manchen Fällen werden sie sogar darüber hinausgehen. Das wird sich in vielen Fällen dadurch einfangen lassen, dass im Alter die entsprechenden Rückstellungen zum Tragen kommen.

    Tipp: Legen Sie aber bereits als junger Versicherter jeden Monat zumindest einen Teil der Ersparnisse beiseite, um selbst hohe Beiträge abfedern zu können. Dabei helfen übrigens sogenannte Beitragsentlastungstarife, die zusammen mit der privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden können. Sie bauen eine zusätzliche Sicherung für das Alter auf und sind sogar steuerlich absetzbar!

    Zusätzlich können Sie steigenden Beiträgen im Alter dadurch begegnen, dass Sie von Ihrem Recht auf Tarifwechsel Gebrauch machen und bei Ihrem Versicherer in einen günstigeren Tarif wechseln können. Mittlerweile gibt es Dienstleister, die sich darauf spezialisiert haben, entsprechende Tarife für Sie zu finden und einen schnellen Wechsel zu ermöglichen.

    Zwei weitere Punkte sind beim Wechsel sehr wichtig:

    1.    Es gibt keine Familienversicherung in der PKV
    Das System der privaten Krankenversicherungen kennt keine Familienversicherung, die eine beitragsfreie Mitversicherung des Partners und der Kinder ermöglicht. Mit dem Wechsel in die private Krankenversicherung muss jedes Familienmitglied einzeln versichert werden – bei mehreren Kindern kann das die Beiträge leicht verdoppeln. Einziger Trost: Die Beiträge mindern deutlich die Steuerlast.

    2.    Vorerkrankungen schließen Wechsel oft aus
    Eine Wechselmöglichkeit in die PKV besteht oft dann nicht, wenn es bereits Vorerkrankungen gibt. So haben chronisch Erkrankte kaum eine Wechsel-Chance – denn selbst dann, wenn Versicherer Sie nehmen würden, sind die Beiträge unattraktiv hoch.

    Wer sich für einen privaten Versicherer entscheidet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass diese Entscheidung in den meisten Fällen unumkehrbar ist. Die Hürden zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung sind hoch – in der Regel hilft nur die Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit und der Einstieg in die Familienversicherung des Partners.

    Ihre Alternativen

    Die erste Alternative zur PKV ist natürlich das System der gesetzlichen Krankenversicherung, die GKV. Die Kassen müssen Sie auf Antrag hin aufnehmen – auch mit gesundheitlichen Problemen – und Sie profitieren von der kostenlosen Familienversicherung. Dafür sind die Beiträge auch bei Jüngeren und Gutverdienenden hoch und spiegeln nicht das Leistungsvermögen der Kassen.

    Tipp: Wollen Sie zusätzlich Wahlleistungen wie eben eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder einen hochwertigen Zahnersatz absichern, müssen dafür Zusatzpolicen abgeschlossen werden, dazu gehören:

    • Zahnzusatzversicherungen, die auch hochwertigen Zahnersatz und Privatbehandlungen beim Zahnarzt erstatten
    • Krankenhauszusatzversicherungen, die Wahlleistungen bei stationären Aufenthalten abdecken
    • Ambulante Zusatzversicherungen, die zum Beispiel Heilpraktiker-Behandlungen abdecken
    • Auslandskrankenversicherungen, die den spärlichen GKV-Schutz bei Auslandsaufenthalten auf das notwendige Niveau aufstocken

    Aber ganz klar ist auch: Die Gesundheitskosten steigen dann durch zusätzliche Beiträge noch einmal an.

    Der Mittelweg: Kostenerstattung der GKV

    Eine weitere Option für diejenigen, die gerne privatärztlich behandelt werden wollen, die GKV aber nicht verlassen möchten, ist die Kostenerstattung. Sie schließen dann mit Ihrem behandelnden Arzt einen privatärztlichen Vertrag und müssen die Rechnung selbst zahlen. Die reichen Sie bei der Kasse ein und bekommen den Teil der Kosten erstattet, die bei einer kassenärztlichen Versorgung angefallen wären. Die Differenz und die Mehrkosten für die privatärztliche Behandlung können Sie über eine Zusatzversicherung abdecken.

    Ihre Vorteile bei der Kostenerstattung: Sie genießen die Vorzüge der privatärztlichen Behandlung, müssen der GKV aber nicht den Rücken kehren – Sie können quartalsweise die Kostenerstattung aufgeben und wieder zum „normalen“ Prinzip der Abrechnung über die Krankenkassenkarte zurückkehren.

    PKV oder GKV: Die richtige Absicherung beim Krankentagegeld wählen

    Wichtig ist für Freiberufler, dass sie ein Krankentagegeld versichern – egal, ob sie im PKV- oder GKV-Netz versichert sind. Damit wird sichergestellt, dass Sie bei einer längeren Krankheit eine „Lohnfortzahlung“ erhalten, wenn Honorareinnahmen oder Rechnungseingänge dünner werden und vielleicht sogar ganz aufhören. Die meisten Freiberufler wählen eine Absicherung, die zwischen dem 22. Und 42. Krankheitstag beginnt und über die einzelnen Tagessätze das durchschnittliche Einkommen ersetzt.

    Tipp: Eine Lösung mit einer privaten Krankentagegeldversicherung ist meist günstiger als eine Anbindung an die GKV, auch wenn Sie dort versichert sind.

    Die steuerliche Behandlung von Beiträgen

    Die Kosten für den Basis-Krankenschutz sind steuerlich für Freiberufler absetzbar. Das sind bei Kassenmitgliedern die regulären Beitragskosten, bei Privatversicherten die Kosten für den Basisschutz exkl. der Wahlleistungen – meist sind so ca. 75 bis 80 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar.

    Tipp: Die privaten Krankenversicherungen weisen den steuerlich absetzbaren Anteil auf der Beitragsrechnung am Jahresende aus.

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    Oliver Mest
    • Website

    Als gelernter Jurist und Versicherungsmakler ist die direkte Kundenberatung das Geschäft von Oliver Mest. Als Fachautor für Steuer- und Versicherungsthemen vermittelt er kompaktes Wissen auch ohne persönliche Beratung für jede Zielgruppe passgenau und leicht verständlich. Als Chefredakteur des Vorsorgeportals www.optimal-absichern.de ist er zudem im Internet mit Vorsorge- und Finanzthemen auf einer eigenen, erfolgreichen Plattform präsent – inklusive der Möglichkeit für einen Vergleich einer Krankentagegeldversicherung.

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    3 Kommentare

    1. Johanna Seibel on 28. März 2018 8:43

      Hallo zusammen,
      ich bin angehende Grundschullehrerin und muss mir noch vor dem Referendariat eine private Krankenversicherung heraussuchen. Wie ich es mit den Leistungen beim Zahnarzt? Welche Kosten kommen für einen hochwertigen Zahnersatz auf einen zu? Habt ihr hierzu Informationen für mich. Ich kenne mich bisher noch gar nicht mit der privaten Krankenversicherung aus, da in meiner Familie alle gesetzlich versichert sind.

      Reply
    2. Copperwheat on 5. April 2018 9:37

      Danke !!!!!!!! LG sügér15

      Reply
    3. Paddy on 13. April 2018 10:19

      Ich möchte ja nur sagen, dass man eigentlich immer zurück zur gesetzlichen kommt ohne irgendwas aufgeben zu müssen.
      Quasi wenn man die freiberufliche Tätigkeit in eine Unternehmer- oder Kapitalgesellschaft umwandelt.
      Dann ist man sein eigener Chef aber rechtlich gesehen nur Angestellter. Dadurch nimmt einen die gesetzliche Kasse und man kann wenn man sich wenig Geld auszahlt entsprechend sogar noch weniger als in der Privaten zahlen

      Ist halt dann mehr Aufwand und alles als wenn man ein einfacher Freiberufler ist und Privat alles auch irgendwie geschäftlich ist.

      Aber viele haben ja immer Angst in die Private zu gehen nur weil man angeblich nicht mehr zurück kommt.
      Als Angestellter muss die Gesetzliche einen auch ab 50 oder 60 noch nehmen – meine ich.

      Reply

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