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    Rechnungen schreiben – So einfach geht’s

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    Unser Autor: Stella Hirschlich am 22. April 2016 Business

    Wie verfassen Freiberufler ausgehende Rechnungen richtig? Eigentlich müsste diese Aufgabe klar sein. Doch viele haben sich noch nie intensiv genug mit dem Thema beschäftigt, um sich wirklich gut auszukennen.

    Spätestens ein halbes Jahr nach der Auslieferung von Ware bzw. nach der Leistungserbringung müssen Unternehmer ihre Rechnung stellen. Sind die Angaben darauf unvollständig, werden sich die Kunden aber weigern, diese zu begleichen, denn einen Vorsteuerabzug können sie damit beim Finanzamt nicht beantragen. Die nachfolgende Übersicht zeigt, was eine vollständige Rechnung enthält. Nachzulesen sind diese Punkte auch in §14 UStG.

    Das muss drin stehen

    Nur wenn es sich um Beträge unter 150 Euro inklusive Umsatzsteuer handelt, kann eine verkürzte Rechnung ausgestellt werden. Für alle anderen sind folgende Angaben Pflicht:

    Name und Adresse
    Sowohl der Name und die Anschrift des Rechnungsstellers als auch des Rechnungsempfänger müssen in voller Länge vermerkt werden. Tipp- und Flüchtigkeitsfehler werden nicht beanstandet, es sei denn, sie wirken sich gravierend aus.

    Angaben zu Produkten und Leistungen
    Hier muss der Tag der Auslieferung bzw. der Zeitraum, in der die Leistung erbracht wurde, notiert werden. Außerdem ist die Art der Artikel oder Dienstleistungen sowie die Menge bzw. der Umfang anzumerken.

    Der Rechnungsbetrag
    Dieser wird aufgeschlüsselt nach dem Nettobetrag, der in Euro angegeben werden muss, vereinbarten Boni und der zu zahlenden Umsatzsteuer. Letztere beträgt derzeit 19 Prozent. Ein ermäßigter Satz von 7 Prozent fällt nur bei bestimmten Produkten wie Büchern an. Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit und müssen diese Angabe folglich nicht tätigen. Der Vollständigkeit halber wird aber ein kurzer Verweis auf die Befreiung benötigt.

    Das Rechnungsdatum
    Beim Rechnungsdatum handelt es sich um den Tag der Ausstellung der Rechnung.

    Eine einmalig vergebene Rechnungsnummer
    Diese Rechnungsnummer kann aus Buchstaben und/oder Zahlen bestehen. Im UStG ist von einer fortlaufenden Nummernfolge die Rede. Dem Finanzamt geht es aber hauptsächlich darum, dass keine Nummern doppelt vergeben werden. Wer befürchtet, mit dieser seinen Kunden Auskunft über die eigene Auftragslage zu geben, kann beispielsweise genauso eine Rechnungsnummer auf Basis des tagesaktuellen Datums erstellen.

    Leitfaden Rechnungen erstellen

    Servicebereich

    Mehr Informationen zum Thema Rechnungen finden Sie in unserem Service-Bereich. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei der Erstellung von Rechnungen achten sollten und Fehler vermeiden können.

    Leitfaden Rechnungen erstellen
    Die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers
    Bei Freiberuflern und ihren Ehepartnern werden unter der Steuernummer des Finanzamts auch private Steuerangelegenheiten gelistet. Als Alternative dazu kann auf der Rechnung auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden. Auf die Buchstaben „DE“ folgen bei dieser 9 Zahlen. Jeder umsatzsteuerpflichtige Unternehmer erhält automatisch solch eine Nummer. Das Bundeszentralamt teilt einem diese auf Nachfrage kostenfrei mit.

    Rechnungen aufbewahren

    Nachdem die Rechnung auf den postalischen oder digitalen Weg zum Empfänger geschickt wurde, sollte sie zudem an einem sinnvollen Ort abgelegt werden, damit man sie gegebenenfalls für eine Zahlungserinnerung oder eine Abmahnung wieder heranziehen kann. Darüber hinaus gilt aber sowohl für aus- als auch für eingehende Rechnungen eine Aufbewahrungspflicht. Diese beträgt 2 Jahre, wenn die Rechnung an Endverbraucher gerichtet ist, 10 Jahre bei Rechnungen, die an juristische Personen oder Unternehmen adressiert sind. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, drohen einem im schlimmsten Fall Bußgelder oder Freiheitsstrafen. Daher ist es sinnvoll, Sicherheitskopien zu erstellen und diese extern, zum Beispiel auch in der Cloud, zu archivieren, um dem Verlust durch technische Probleme, Brand oder Überschwemmung vorzubeugen.

    Hier gibt’s die notwendige Unterstützung

    Wer dieses Wissen im Hinterkopf behält, wird in Zukunft sicher weniger Probleme mit seiner Rechnungsstellung haben. Mit der Unterstützung des Steuerberaters, geeigneten Vorlagen oder gar Rechnungsprogrammen für den PC wie hier ist es noch leichter, die Auftragsbearbeitung mit einer korrekten Fakturierung abzuschließen.

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    Stella Hirschlich

    Stella Hirschlich ist freischaffende Autorin mit dem Magister Artium (M.A.) in Germanistik und Amerikanistik. Für verschiedene Agenturen und Auftraggeber verfasst sie Fachartikel und Beschreibungen.

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    6 Kommentare

    1. Ingo on 23. Mai 2016 9:40

      Vielen Dank für die hilfreichen Tipps.
      Ich arbeite im Moment als Kleinunternehme und habe mich immer auf ein Rechnungsprogramm verlassen.
      Jetzt ist aber mein Firmenrechner kaputt und ich wusste nicht mal, wie ich eine Rechnung manuell schreiben kann. Daher vielen Dank!

      Grüsse
      Ingo

      Reply
    2. Mathias Müller on 21. November 2017 15:46

      Zur Frage der forlaufenden Rechnungsnummer. Wer es ganz offiziell wissen möchte:
      Sie muss nicht fortlaufend sein, wie das Finanzministerium am 1. Oktober 2010 in einem Anwendungserlass präzisiert: „Eine lückenlose Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern ist nicht zwingend.“ Aber moderne Buchhaltungsprogramme vergeben die Rechnungsnummer eh automatisch

      http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer_Anwendungserlass/umsatzsteuer_anwendungserlass.html

      Reply
    3. Offerte Franz on 11. Dezember 2017 10:49

      Danke für den guten Beitrag! Es stimmt voll, was Ingo sagt, ich verlasse mich da auch einfach auf meine Rechnungssoftware und habe mir noch nie überlegt, wie ich eigentlich eine Rechnung schreiben würde, wenn die mal ausfällt …

      Reply
    4. Melanie on 9. Mai 2018 20:16

      Bin ich denn als Freiberufler verpflichtet eine Rechnung zu schreiben? Ich unterrichte online Deutsch. Meine Kunden leben im Ausland und bezahlen VOR unsererm Unterricht per paypal.

      Ich habe eine Einkommensteuer-Nr und mir wurde aufm Finanzamt gesagt, dass ich wg Behindertenausweis etc steuerfrei bin bis 21000 Euro pro Jahr. Ich habe jetzt erst angefangen, und weiß ja auch nicht, ob ich darüber kommen werde. Muss ich denn USt berechnen? Ich bin wirklich total planlos auf dem Gebiet. Mein erstes Geld habe ich schon verdient

      Reply
      • Debitoor on 14. Mai 2018 11:56

        Hallo Melanie,

        ich helfe dir bei deiner Frage gerne weiter 🙂 Auch als Freiberufler musst du eine Rechnung schreiben – sofern dein Kunde Unternehmer ist. Ist dein Kunde hingegen eine Privatperson, musst du prinzipiell keine Rechnung ausstellen – egal ob als Gewerbetreibender oder Freiberufler. Das entbindet dich aber natürlich trotzdem nicht von der Pflicht, die Einnahme korrekt in deiner Buchhaltung zu verwalten! 😉 Aber um auf das Thema Rechnungsstellung zurückzukommen: Ist dein Kunde im Ausland ansässig, musst du bestimmte Sondervorgaben bei der Rechnungsstellung beachten.

        Viele Grüße,
        Andrea

        Reply
    5. Invoice Simple on 23. Juli 2019 12:32

      Es wäre interessant und bestimmt auch hilfreich, noch einen Artikel über Rechnungen erstellen für internationale Kunden zu schreiben. Dieses Thema ist für einige Menschen problematisch. Deshalb sind wir die Meinung, dass er wirklich helfen könnte. Hat Stella vielleicht vor, etwas über dieses Thema zu schreiben?

      Reply
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