Artikelübersicht: Deutsche Rentenversicherung Bund

Der Europaweit größte Retenversicherer ist die Deutsche Rentenversicherung. Hier finden Freiberufler und Selbstständige Informationen über neue Verordnungen und rechtliche Gegebenheiten, Hilfestellung bei der Unternehmensgründung und vieles mehr.

Da es für Selbständige & Freiberufler nach wie vor keine Pflicht zur Rentenversicherung gibt, liegt dieses Thema in eigener Hand – möchte man also später keine Probleme bekommen, sollte man sich möglichst früh mit der privaten Altersvorsorge auseinandersetzen. Die Riester Rente ist hier eine der Optionen. Doch macht das Sinn oder ist die Riester Rente wirklich gescheitert?

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Stellen Sie sich vor, Sie sind Freiberufler und schließen mit einem neuen Auftraggeber einen Vertrag über eine projektbezogene Zusammenarbeit. Sie haben im Hinterkopf, dass die Deutsche Rentenversicherung solche Zusammenarbeiten kritisch prüft und häufig zu dem Ergebnis kommt, dass der Freiberufler tatsächlich ein Beschäftigter des Auftraggebers ist. Wenn Sie die folgenden Tipps beachten, stehen Ihre Chancen gut, dass auch die Deutsche Rentenversicherung eine selbstständige Tätigkeit feststellt.

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Das Thema Scheinselbstständigkeit im IT-Bereich wurde von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB) ganz offensichtlich wieder neu entdeckt. Dies ist einerseits erstaunlich, da seit 2003 die DRB wieder in jedem Einzelfall die volle Beweislast für die Scheinselbstständigkeit trägt und die ursprünglich im Gesetz enthaltenen diesbezüglichen Kriterien wieder gestrichen wurden. Andererseits sucht die DRB ganz offensichtlich verzweifelt neue Beitragzahler – und da diese in nicht ausreichender Anzahl freiwillig kommen, möchte sich die DRB diese Beitragszahler quasi selber schaffen. Das passende Werkzeug dafür findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB) und heißt Sozialversicherungspflicht und Rentenversicherungspflicht.

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Der Weg in die Selbstständigkeit ist mit viel Vorarbeit und Klärungsprozessen gepflastert. So sollte unter anderem geklärt werden, ob man als Freiberufler oder als Gewerbetreibender einzustufen ist. Denn das hat erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung durch das Finanzamt – und damit finanzielle Folgen.

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Die Problematik der Scheinselbständigkeit ist für IT-Freiberufler und deren Auftraggeber seit längerem wieder hoch aktuell. Es geht um die Frage, ob zwischen dem Freiberufler und seinem Auftraggeber ein freies Mitarbeiterverhältnis oder eine abhängige Beschäftigung besteht.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) versucht hier seit langem – mit teilweise abstrusen Argumenten – aus freien Mitarbeitern Arbeitnehmer und aus Auftraggebern Arbeitgeber zu machen. Damit ist die DRB jetzt in einem von mir geführten Verfahren vor dem Sozialgericht Wiesbaden gescheitert.

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Die Problematik der Scheinselbständigkeit ist für IT-Freiberufler und deren Auftraggeber seit längerem wieder hoch aktuell. Es geht um die Frage, ob zwischen dem Freiberufler und seinem Auftraggeber ein freies Mitarbeiterverhältnis oder eine abhängige Beschäftigung besteht. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) versucht hier seit langem – mit teilweise abstrusen Argumenten – aus freien Mitarbeitern Arbeitnehmer und aus Auftraggebern Arbeitgeber zu machen. Damit ist die DRB jetzt in einem von mir geführten Verfahren vor dem Sozialgericht Wiesbaden gescheitert.

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Die Problematik der Scheinselbständigkeit ist für IT-Freiberufler und deren Auftraggeber seit längerem wieder hoch aktuell. Hierbei geht es um die Frage, ob zwischen dem Freiberufler und seinem Auftraggeber ein freies Mitarbeiterverhältnis oder eine abhängige Beschäftigung besteht. Der vorliegende Artikel, auf Grund dessen Aktualität wir unsere Serie bezüglich der Vertragsarten unterbrechen möchten, hat zum Gegenstand ein von Rechtsanwalt Dr. Grunewald erwirktes Urteil hinsichtlich des Versuchs der Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB), aus freien Mitarbeitern Arbeitnehmer und aus Auftraggebern Arbeitgeber zu machen.

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Die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Selbständiger rentenversicherungspflichtig ist, bleibt ein dauerndes Ärgernis für alle potentiell Betroffenen. Dies liegt vor allem daran, dass es nach wie vor keine klare Auslegung der gesetzlichen Kriterien gibt. Hinzu kommt, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) einer sehr restriktiven Interpretation anhängt, während die Sozialgerichte eine erheblich großzügigere Haltung einnehmen und zudem andere rechtliche Maßstäbe anlegen. Das jüngste Urteil hierzu (Sozialgericht Düsseldorf vom 01.03.2007; dazu mehr unter IV.) macht dies erneut deutlich.

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Nach wie vor sind viele halbwahre oder auch schlicht unwahre Informationen zum Thema Rentenversicherungspflicht im Umlauf. Dabei werden fast immer die verschiedenen Aspekte der Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit und Rentenversicherungspflicht munter durcheinander gewürfelt. Der Rechtsanwalt und BVSI-Justiziar Dr. Benno Grunewald erläutert im SOLCOM-Newsletter den aktuellen Stand in der Diskussion um die Rentenversicherungspflicht.

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