Facebook Twitter Instagram
    SOLCOM Freiberufler Blog
    • Steuer
    • Recht
    • Versicherung
    • Business
    • Marktstudien
    • Tipps
    • Über uns
    • Redaktion
    • Freiberufler Magazin
    • Servicebereich
    SOLCOM Freiberufler Blog

    Vermögensschadenhaftpflicht: Das müssen Freiberufler wissen

    0
    Unser Autor: Oliver Mest am 18. Februar 2014 Versicherung

    Wer als Freiberufler für Kunden arbeitet, sie berät, Entscheidungen für sie vorbereitet oder sogar trifft, kann dabei Fehler machen. Sind die gravierender, werden die Kunden an Sie als Freiberufler herantreten, um den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Eine Vermögensschadenhaftpflicht hilft dabei, den Schaden für Sie so gering wie möglich zu halten.

    In einigen freien Berufen ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sogar vorgeschrieben, wie etwa bei Rechtsanwälten, Ärzten, Notaren, Heilpraktikern, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Aber auch in anderen freien Berufen ist die Haftpflicht unbedingt zu empfehlen – man denke nur an den Architekten, dem ein Planungsfehler unterläuft, sodass ein Neubau wieder abgerissen werden muss.

    Wann zahlt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

    Sie tritt immer dann ein, wenn ein Kunde behauptet, durch den Freiberufler einen Vermögensschaden erlitten zu haben. Das kann z. B. der Fall sein, wenn der Steuerberater sich bei der Steuererklärung geirrt hat und der Kunde zu viel Steuern bezahlt hat. Die Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt dabei nicht nur die Regulierung berechtigter Ansprüche, sondern prüft auch, ob Ansprüche nicht ggf. zurückzuweisen sind. In diesem Fall hat sie die gleiche Funktion wie eine Rechtsschutzversicherung, weil die Haftpflicht für den Versicherten notfalls auch vor Gericht zieht.

    Welche Versicherungssumme ist wichtig?

    Entscheidend für die Qualität des Versicherungsschutzes ist die Höhe der Versicherungssumme. Denn Sie haften für angerichtete Schäden unbegrenzt mit Ihrem persönlichen Vermögen – und das ein Leben lang. Die Versicherungssumme sollte auch für kleinere Unternehmen mindestens 250.000 Euro ausmachen. Am besten sind Verträge, die den Schutz als „All-Risk-Police“ offen gestalten und alle möglichen Haftungsrisiken abdecken. Bei solchen Policen sind die versicherten Risiken nicht explizit benannt, sodass alles versichert ist, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Gleichzeitig sollte die Tätigkeit z. B. bei IT- oder Unternehmensberatern auch nicht zu eng gefasst werden, damit nicht zufällig Lücken entstehen, wenn neue Kunden nicht in das einmal im Versicherungsvertrag normierte Raster passen.

    Was ist im Kleingedruckten entscheidend?

    Schnell passieren vor allem bei IT-Spezialisten und Internet-Workern Fehler, die zu Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen oder zum Verstoß gegen Wettbewerbs- und Datenschutzgesetze führen: Auch solche Rechtsverletzungen sollten abgedeckt sein. Entscheidend ist auch, die Selbstbeteiligung gering zu halten und auf einen festen Betrag von 100 bis 300 Euro zu begrenzen. Prozentuale Selbstbeteiligungen mit Bezug auf die Schadenshöhe sollten vermieden werden.

    Was sind die typischen Schadensfälle?

    Ein Programmierer entwickelt für einen Kunden einen Webshop, der einen Fehler enthält. Daraufhin werden für einige Tage dessen Kunden zu geringe Preise für die Waren angezeigt, und es entsteht ein Schaden von 9.000 Euro, den der Shop-Betreiber ersetzt haben möchte. Ein anderer Fall: Als Planer für eine Messe lässt ein Freiberufler 2.500 Broschüren drucken. Es stellt sich heraus, dass die noch nicht freigegeben waren – die Kosten für den Ersatzdruck will der Messeveranstalter ersetzt bekommen. Ein Ingenieur übersieht bei der Planung eines Industriekomplexes behördliche Vorschriften, sodass der Komplex umgebaut werden muss. Die Mehrkosten von 40.000 Euro möchte der Bauherr ersetzt bekommen. In allen diesen Fällen hilft die Vermögensschadenhaftpflicht dabei, den Schaden für den Freiberufler auf seine Selbstbeteiligung zu minimieren und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Oliver Mest
    • Website

    Als gelernter Jurist und Versicherungsmakler ist die direkte Kundenberatung das Geschäft von Oliver Mest. Als Fachautor für Steuer- und Versicherungsthemen vermittelt er kompaktes Wissen auch ohne persönliche Beratung für jede Zielgruppe passgenau und leicht verständlich. Als Chefredakteur des Vorsorgeportals www.optimal-absichern.de ist er zudem im Internet mit Vorsorge- und Finanzthemen auf einer eigenen, erfolgreichen Plattform präsent – inklusive der Möglichkeit für einen Vergleich einer Krankentagegeldversicherung.

    Das könnte Sie interessieren

    Wozu brauchen Freiberufler eine IT-Haftpflichtversicherung?

    Als Freiberufler Kredite richtig absichern – 3 wichtige Hinweise

    Digitale Berufe: 6 Versicherungen in der Online-Welt

    Beitrag kommentieren Cancel Reply

    Basiswissen, Guides, Kompendien, Glossar, Tools und Software für jede Lebenslage -
    GRATIS von freiberufler-blog.de

    Zum Servicebereich

    Freiberufler Magazin Abonnieren

    *Datenschutzerklärung

    Für die Anmeldung zu unserem Newsletter verwenden wir das sog. Double-opt-in-Verfahren. Das heißt, dass wir Ihnen nach Angabe Ihrer E-Mail Adresse eine Bestätigungs-E-Mail senden, in welcher wir Sie um Bestätigung bitten, dass Sie den Versand des Newsletters wünschen. Wenn Sie dies nicht innerhalb von 48 Stunden bestätigen, wird Ihre Anmeldung automatisch gelöscht. Durch Anklicken des Bestätigungslinks wird Ihre Anmeldung abgeschlossen. Sie empfangen dann unseren Newsletter unter der von Ihnen angegebenen E-Mail Adresse bis Sie den Newsletter abbestellen. Wenn Sie unseren Newsletter nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich über den entsprechenden Link jederzeit abmelden. Pflichtangaben für die Übersendung des Newsletters sind Ihre E-Mail Adresse, sowie, zwecks Personalisierung Anrede und Ihr Nachname. Die Einwilligung in den Versand des Newsletters / Freiberufler Magazins ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Wenn Sie den Newsletter künftig nicht mehr erhalten möchten, können Sie ihn jederzeit über den entsprechenden Link abbestellen.
    zur Datenschutzerklärung

    News Alert abonnieren
    Meistgelesene Beiträge
    • Häusliches Arbeitszimmer: Kosten teilen (Teil 2)
    • Freiberufler können Geschäftshandy von der Steuer absetzen
    • Freiberufler profitieren vom neuen Reisekostenrecht
    • Die 15 besten Steuertipps für Selbstständige und Freiberufler
    • Steuern: Auch gebrauchte Gegenstände können abgeschrieben werden
    Letzte Kommentare
    • Karsten zu Freiberufler und Hausbau: Wie ist das zu schaffen?Zur Zeit ist das fast unmöglich und macht auch kein Sinn! Da solltet ihr eu…
    • Sven zu Digitale Berufe: 6 Versicherungen in der Online-WeltSehr gute Übersicht! Jetzt kann ich vergleichen und endlich abschließen!
    • Probst Karin zu Scrum aus Zeitmanagement-SichtSehr geehrte Frau Dr. Herrmann, gerade lese ich Ihren Beitrag, den ich sehr…
    • Chiara Cuvillier zu Freelancer-Bewerbung: So überzeugen Ihre UnterlagenHallo vielen Dank zunächst für den tollen Beitrag! Ist wohl die Projektdaue…
    • Otto zu Was Sie als Freelancer über Steuern wissen müssenHier findet man zumindest die Informationen, die man benötigt. Endlich werd…
    Soziale Medien

    Xing
    Linkedin
    Twitter
    Facebook
    Instagram

    RSS SOLCOM Projektportal
    • Projekt-Nr. 83799 - Terminplaner / Projektmanager im Bauwesen (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 83800 - Berater - Digitale Verwaltung/Plattform (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 83801 - Baukoordinator Kabeltiefbau (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 83802 - Projektmanager Softwareentwicklung (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 83782 - Expert EPC / FIDIC (m/w/d)
    Zum SOLCOM Projektportal
    • Impressum
    • Datenschutz
    Links
    • Über uns
    • Redaktion
    • Freiberufler Magazin
    • Servicebereich
    A company  

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.

    Zur mobilen Version gehen