Monat: Februar 2012

In Teil 1 unseres Artikels berichteten wir über Richtlinien und Fallstricke bei der Nutzung von Facebook-Logos. Teil 2 hilft Ihnen, sich anhand einer Checkliste schnell einen Überblick zu verschaffen, wann Sie sich eine vorherige Genehmigung für die Verwertung des „f“-Logos, des „facebook“-Logos, und des „Gefällt-mir“- Buttons einholen müssen.

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Auf immer mehr Webseiten und Broschüren blitzt es uns entgegen: das facebook-Logo, weißes „f“ auf blauem Grund. Unternehmen die sich auf Facebook präsentieren, nutzen das Logo der Social-Media-Plattform zu Werbezwecken oder um ihre Webseite direkt mit der Plattform zu verlinken. Doch dabei ist Vorsicht geboten. Hält sich der Verwender nicht an die gesetzlichen Vorgaben oder an die Facebook-Richtlinien, drohen bei einem Verstoß kostspielige Abmahnungen und der Ausschluss aus der Social Community.

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Der demografische Wandel schreitet fort. Gleichzeitig arbeiten immer weniger Menschen bis zur Rente bei einem Arbeitgeber – häufigere Wechsel sind die Folge. In Stelleninseraten liegt die maximale Berufserfahrung, die gefordert wird, bei etwa acht Jahren. Was aber, wenn ein Bewerber 20, 30 Jahre Berufspraxis mitbringt – und noch dazu die 50 überschritten hat? Das Karriereexperten.com-Netzwerk hat seine Mitglieder nach den besten Tipps gefragt.

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Dank der rasanten Entwicklung des Internets und der sozialen Plattformen haben sich stetig neue Berufsbilder entwickelt. Für viele Unternehmen stecken die Voraussetzungen und Kenntnisse dafür noch in den Kinderschuhen und da werden sie so schnell auch nicht rauswachsen. Denn aufgrund der Schnelllebigkeit des Netzes ändern sich auch ständig die Anforderungen für diese neuen Berufe. Die Projektvermittlungsplattform twago stellt drei interessante Berufsbilder des Online-Marketings kurz einmal vor.

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Ohne Zustimmung der Wirtschaft hat das Bundesministerium des Inneren im Jahr 2007 die neuen Einkaufsbedingungen für die Erstellung von IT-Systemen veröffentlicht. Wie die bereits zuvor veröffentlichten Einkaufsbedingungen tragen sie den Titel „EVB-IT“. Beachtenswert ist dabei vor allem die konsequente Anwendung des Werkvertragsrechts: Der Auftragnehmer ist Generalunternehmer und übernimmt eine Verpflichtung, dass das Projekt erfolgreich abgeschlossen wird. Aufgrund des fehlenden Einverständnisses der Wirtschaft ist bei der Anwendung der Bestimmung durchaus Vorsicht geboten. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte.

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Im November 2011 baten wir die 6.602 Abonnenten des SOLCOM Online Magazins, an der Marktstudie „Freiberufler vs. Festangestellte“ teilzunehmen und wollten dabei unter anderem wissen, welche Erfahrungen sie im Umgang mit Kunden und deren Mitarbeitern gemacht hatten, aber auch, wie sie die momentane Lage sowie die Zukunft freiberuflichen Unternehmertums sehen. Hier möchten wir Ihnen die Ergebnisse aus der Auswertung von 365 Teilnehmern vorstellen.

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