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    Was eine IT-Haftpflicht für Freiberufler leisten muss – eine Checkliste

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    Unser Autor: Ralph Günther am 2. April 2014 Versicherung

    Die Anforderungen an IT-Experten steigen. Die rasanten Entwicklungen im Hard- und Softwarebereich, denen man als Freiberufler fachlich gewachsen sein muss, neue Problemfelder wie Google Penalties, das immer grenzenloser werdende Geschäftsumfeld der Auftraggeber – wer im IT- und Telekommunikations-Business zuhause ist, steht mächtig unter Druck. Denn das Risiko, einen Fehler zu begehen, steigt mit der Ausweitung der Einsatzbereiche im Projekt an. Dass sich daraus eine echte Gefahr für die Existenz von Freiberuflern entwickeln kann, zeigt sich an den zahlreichen Schadenfällen, die Versicherungsunternehmen täglich abwickeln. Eine geeignete Versicherung, die den Freiberufler im Ernstfall vor all diesen Risiken schützt, will aber natürlich erst einmal gefunden werden.

    Im letzten Beitrag wurde aufgezeigt, wie eine IT-Haftpflicht in bestimmten Schadenfällen helfen kann und was sie leisten sollte. Da die Anforderungen an eine gute und sinnvolle Versicherung für Freiberufler im IT-Bereich jedoch noch weit umfassender sind, folgt hier eine Checkliste, an der sich Freiberufler vor Vertragsabschluss orientieren können.

    Checkliste: Anforderungen Versicherung für Freiberufler im IT-und TK-Bereich

    • Offene Formulierung der Tätigkeiten: Die versicherten Tätigkeiten sollten in den Versicherungsbedingungen der IT-Haftpflicht als offene Deckung formuliert sein. Dadurch sind allgemein alle Tätigkeiten im IT- und Telekommunikationsumfeld versichert, ohne dass die Tätigkeiten durch eine abgeschlossene Aufzählung (so genannte Katalog-Deckung) eingeschränkt sind.
    • Überschneidende Tätigkeitsbereiche: Da es im IT-Bereich häufig Überschneidungen mit anderen Tätigkeitsbereichen wie dem Medienfeld oder Beratungsleistungen gibt, sollten diese Überschneidungen ebenfalls abgesichert sein.
    • Schutzrechte Dritter: Streitigkeiten im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen können für Freiberufler richtig teuer werden. Besonders Datenschutzrechtsverletzungen treten im IT-Bereich häufiger auf. Aber auch Urheber-, Lizenz-, Marken-, Namens-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrechtsverletzungen können vorkommen. Deshalb sollten diese Verstöße umfassend abgesichert sein – auch dann, wenn der IT-Experte grob fahrlässig handelt. Transparente Bedingungen führen zudem die konkret versicherten Rechtsverletzungen auf.
      Hinweis: Der Schutz für Rechtsverletzungen sollte nicht von einer vorgeschriebenen Prüfung der Leistung durch Anwälte im Voraus abhängig gemacht werden.
    • Veröffentlichungsrisiken: Da gerade Freiberufler auf Eigenmarketing angewiesen sind, sollte die Versicherung neben direkten Rechtsverletzungen durch die erbrachte Leistung auch Ansprüche wegen der Veröffentlichung von Inhalten (Veröffentlichungsrisiken) für eigene Produkte oder Dienstleistungen versichern. Beispielsweise durch Webseiten, Blogs oder Social Media Profile des IT-Experten.
    • Internationaler Versicherungsschutz: Gerade im IT-Bereich lassen sich die Verwendung der erbrachten Leistung und die Länder, aus denen ggf. Schadenersatzansprüche resultieren können, aufgrund der Unbegrenztheit des WWW und der IT-Software schwer begrenzen. Die IT-Haftpflicht sollte daher auch Schadenersatzansprüche versichern, die vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen. Sonderregelungen für USA und Kanada sind hierbei üblich.
    • Umsatzausfall und Mehrkosten: Fehler im IT-Umfeld führen häufig zu Umsatzeinbußen beim Kunden und/ oder zu Mehrkosten, z.B. bei Programmierfehlern, Datenverlust, Fristversäumnissen, Systemausfällen, etc. Daher sollten diese Erfüllungsfolgeschäden mit abgedeckt sein.
    • Vertragliche Haftung: Vertragswerke, die IT-Spezialisten zum Teil akzeptieren müssen, werden immer komplexer. Daher sollte die IT-Haftpflicht auch bestimmte Bereiche der vertraglichen Haftung versichern, wie Vertragstrafen bei Verstößen gegen vertragliche Geheimhaltungs- und Datenschutzvereinbarungen.
      Hinweis: Im Idealfall sollte auch pauschaler Schadensersatz abgesichert sein, wie er z.B. im E-Commerce-Bereich bei Ausfällen gefordert wird.
    • Projektverzögerungen: Auch Leistungsverzögerungen bzw. die Überschreitung von Deadlines und daraus resultierende Schäden (sog. Erfüllungsfolgeschäden – siehe auch Umsatzausfall und Mehrkosten) sollten vom Versicherungsschutz umfasst sein.
    • Eigenschadenoptionen: Um den unterschiedlichen Businessmodellen im IT-Bereich gerecht zu werden, kann der Einschluss bestimmter Leistungserweiterungen sinnvoll sein, wie z.B. die Absicherung von Eigenschäden wie
      • vergebliche Aufwendungen durch den Rücktritt des Auftraggebers vom Auftrag auf Werkvertragsbasis (Return of Project Costs)
      • ausstehende Honorare nach einer außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages (Zusatzschutz für Projektverträge)
      • Eigenschäden durch Hackerangriffe oder sonstige Internet-Kriminalität (Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung), sowie
      • die persönliche Haftung (Organhaftung) als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschafft (D&O Versicherung).
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    Ralph Günther
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    Ralph Günther von exali.de gilt als ausgewiesener Experte, wenn es um Risikomanagement und spezifische Haftpflichtversicherungen für freie Berufe, Dienstleister und mittelständische Unternehmen der IT-Medien, Consulting- und eCommerce-Branche geht. Als einer der Vorreiter im Online-Versicherungsbusiness hat er aktiv an der Verbesserung des Versicherungsschutzes für Freiberufler mitgewirkt und neue Leistungserweiterungen am Markt eingeführt. Sein Wissen gibt er regelmäßig als Autor in relevanten Fachmedien an seine Zielgruppe weiter.

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