Die Jagd auf vermeintlich Scheinselbstständige erlebt eine unerwünschte Renaissance. Das Aufstellen von teilweise abstrusen Behauptungen mit dem Versuch, freiberufliche Zusammenarbeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzumünzen, ist wieder in Mode geraten. Wie dabei vorgegangen wird und wie man sich als Freiberufler schützen kann, erklärt Dr. Benno Grunewald in seinem Artikel.
Artikelübersicht: Recht
Unter Selbstständigen ist die Meinung weit verbreitet, man könne entweder nur Freiberufler oder nur Gewerbetreibender sein. Ein weitverbreiteter Irrtum, wie Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald anhand eines interessanten Präzedenzfalles in seinem Artikel erläutert und gleichzeitig konkrete Handlungsempfehlungen gibt, damit Selbständige sowohl Einkünfte freiberuflich als auch aus einem Gewerbe erzielen können.
Als Selbständiger genießt man die Freiheit, sein eigener Herr zu sein. Die Entscheidung, was man macht und wie man es macht, liegt allein bei einem selbst. Um eines kommt der Selbständige im Vergleich zum Angestellten dabei nicht herum: Um erfolgreich tätig zu sein, muss er für sich und sein Unternehmen werben! Der alte Spruch: „Wer nicht wirbt, der stirbt!“, hat im Zeitalter des Internets und starker Konkurrenz mehr Bedeutung denn je. Leider liegt genau hier auch das Problem für viele Selbständige. Wer für sich wirbt, muss nach außen hin auftreten und bietet damit eine Angriffsfläche für Abmahnungen. Doch worauf muss man eigentlich achten?
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) gebilligt und es ist bereits in Kraft getreten. Ziel der Modernisierung der mehr als 115 Jahre alten Rechtsform der GmbH ist es, die Attraktivität dieser Rechtsform angesichts der Konkurrenz ausländischer Rechtsformen (insb. Limited (Ltd.)) für Einzelunternehmer und den Mittelstand zu erhöhen. Die nachfolgende Abhandlung betrachtet dabei vor allem diese neue Unternehmergesellschaft im Anfangsstadium.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 27.02.2008 (Az. 1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07) ein lang erwartetes Urteil gesprochen und die Gelegenheit genutzt, das Persönlichkeitsrecht im Internetzeitalter neu zu bestimmen. Das Urteil hat eine weit reichende Bedeutung für das anstehende Gesetzgebungsverfahren der sog. „Online-Durchsuchung“ und dürfte zukünftig für weitere Rechtsfragen, mit Bezug zu personenbezogenen Daten im Internet, eine entscheidende Grundlage bieten.
Die am 17.09.2007 veröffentlichte Nachricht, dass eine Strafanzeige gegen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) gestellt wurde, markiert einen weiteren Höhepunkt in der langen Diskussion um den so genannten Hacker-Paragraphen, § 202 c StGB. Hintergrund der Strafanzeige war die Bewerbung eines Tools durch das BSI, das potenziell unter den Hacker-Paragraphen fallen könnte. Rechtsanwalt Thomas Feil (u.a. Fachanwalt für IT-Recht) stellt die aktuelle Rechtslage im SOLCOM Newsletter dar und diskutiert verschiedene Möglichkeiten, wie die aktuellen Probleme gelöst werden könnten.
Das Jahr 2007 wurde wie kein anderes von neuen Verordnungen und Rechtssprechungen für den IT-Bereich geprägt. Auch für 2008 sind weitere Änderungen in Sicht: Informatiker geraten dadurch nicht selten ins Visier der deutschen Behörden. So verlangen beispielsweise immer mehr Finanzämter umfangreiche Beweise für die Anerkennung als Freiberufler. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) geht sogar noch einen Schritt weiter: Statt einer normalen Betriebsprüfung verlangt die DRB verstärkt Kontenklärungen. Was darüber hinaus auf Informatiker zukommen kann und wie man Schwierigkeiten mit den Behörden vermeidet, erläutert Sachverständiger für Informatik Peter Brenner.
Die Aufbewahrungspflicht ist Bestandteil der steuer- und handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht. Folglich ist derjenige, der nach Steuer- oder Handelsrecht buchführungspflichtig ist, auch verpflichtet, Bücher und Aufzeichnungen aufzubewahren. Wer dies nicht beachtet, sei es auch nur, wenn die Unterlagen vor Ablauf der Aufbewahrungspflicht vernichtet werden, macht sich womöglich strafbar oder riskiert empfindliche Bußgelder. Daneben drohen auch überhöhte Schätzungen im Besteuerungsverfahren. Demgegenüber besteht aus Kostengründen ein Interesse an einer möglichst raschen Vernichtung der Geschäftsunterlagen.
Nachdem die EU-Richtlinie über die sogenannten „computer- implementierten Erfindungen“ im vorvergangenen Jahr durch das Europaparlament entschieden abgelehnt wurde, wird derzeit versucht, Softwarepatentierung mit Hilfe einer Änderung der zuständigen Gerichtsbarkeit für zulässig zu erklären. Seit Mitte der 80er Jahre wurden in Europa mehrere zehntausend Patente auf softwarebasierte Lösungen in der Datenverarbeitung, der Automation und für Geschäftsmethoden erteilt, deren Legitimität umstritten ist. Obwohl das europäische Patentübereinkommen (EPÜ) die Patentierung von Programmen für die Datenverarbeitung, Geschäftsmethoden und die Wiedergabe von Informationen ausschließt, öffnete die einseitige Auslegung einer zusätzlichen, unklar gefassten Bestimmung durch das Europäische Patentamt (EPA) ein formales Schlupfloch für die Erteilung dieser Patente.
Die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Selbständiger rentenversicherungspflichtig ist, bleibt ein dauerndes Ärgernis für alle potentiell Betroffenen. Dies liegt vor allem daran, dass es nach wie vor keine klare Auslegung der gesetzlichen Kriterien gibt. Hinzu kommt, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) einer sehr restriktiven Interpretation anhängt, während die Sozialgerichte eine erheblich großzügigere Haltung einnehmen und zudem andere rechtliche Maßstäbe anlegen. Das jüngste Urteil hierzu (Sozialgericht Düsseldorf vom 01.03.2007; dazu mehr unter IV.) macht dies erneut deutlich.
Die Bundesregierung hat kürzlich einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts in Deutschland (Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23. Mai 2007) veröffentlicht. Durch das geplante Gesetz soll das bisher gültige GmbH Gesetz (GmbHG) grundlegend modernisiert und zugleich dereguliert werden. Vor allem sollen Existenzgründungen erleichtert und die Registereintragung von GmbHs beschleunigt werden. Hierdurch soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der GmbH gestärkt werden.
Nach wie vor sind viele halbwahre oder auch schlicht unwahre Informationen zum Thema Rentenversicherungspflicht im Umlauf. Dabei werden fast immer die verschiedenen Aspekte der Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit und Rentenversicherungspflicht munter durcheinander gewürfelt. Der Rechtsanwalt und BVSI-Justiziar Dr. Benno Grunewald erläutert im SOLCOM-Newsletter den aktuellen Stand in der Diskussion um die Rentenversicherungspflicht.