Artikelübersicht: Fahrtenbuch

Wer einen Firmenwagen hat, fährt diesen in aller Regel auch privat. Diese Privatnutzung muss versteuert werden – entweder pauschal mit der sogenannten 1%-Methode oder mithilfe eines Fahrtenbuchs. Was ist die bessere Wahl? Bei der pauschalen Versteuerung nach der 1%-Methode wird jeden Monat 1% des Listenpreises versteuert. „Listenpreis“ ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers plus Umsatzsteuer. Die tatsächlich entstandenen Kosten und der genaue Umfang der privaten Nutzung spielen (fast) keine Rolle. Das macht diese Methode zu einfacheren Möglichkeit, den privaten Nutzungsanteil zu versteuern, denn Sie müssen weder die einzelnen Fahrten aufschreiben oder nachweisen noch die einzelnen Kosten.

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Fahrtenbuch: Jeder Freiberufler mit einem Firmenwagen zuckt zusammen, weil er damit viel Arbeit und Stress mit dem Finanzamt verbindet. Wer die private Nutzung nicht pauschal versteuern möchte, muss seine Fahrten mit einem qualifizierten Fahrtenbuch belegen. Eine Mühe, die sich lohnt, wenn mit dem Fahrtenbuch eine geringe private Nutzung nachgewiesen werden kann. Und der Stress mit dem Fiskus lässt sich aber minimieren, wenn man vier einfache Regeln beachtet.

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Nicht nur für Freiberufler lohnt es sich in der Regel, wenn sie sich vor der Erstellung ihrer Einkommensteuer-Erklärung über die Gestaltungsmöglichkeiten informieren, die der Gesetzgeber einräumt. Nachfolgend einige der wichtigsten Tipps.

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