
Betriebsausgaben: Personenbezogene Ermittlung beim häuslichen Arbeitszimmer
Der BFH ändert seine Rechtsprechung und trennt sich von der objektbezogenen Ermittlung beim häuslichen Arbeitszimmer. Wer das Arbeitszimmer mit dem Partner teilt, kann jetzt mehr Steuern sparen!
Mein Mann und ich üben freiberuflich (Kleinunternehmer nach § 19) eine Tätigkeit im Bereich Textildesign aus, das hauptsächlich am PC abläuft. Auch werden händisch Muster am Leuchttisch vorbereitet, die weiter am PC verarbeitet werden. Meine Frage wäre: Wenn ich 120.-€ Miete für mich berechnet habe, Kann ich für meinen Mann den gleichen Betrag eingeben, oder muß ich die 120.-€ teilen ? d.H.60.-€ pro Person ? Wird das bei der Stromberechnung dann ebenso berechnet? Vielen Dank