Artikelübersicht: Scheinselbständigkeit

Wann wird ein Auftraggeber zum Arbeitgeber? Die Grenzen zwischen Selbstständigkeit und Scheinselbständigkeit sind fließend und nicht für jeden sofort ersichtlich. Schneller als gedacht steht der Vorwurf einer Scheinselbständigkeit im Raum. Unsere Experten zeigen Ihnen: Was ist Scheinselbständigkeit? Wofür dient die Statusfeststellung? Wie können Sie Ihre Selbständigkeit rechtssicher bewahren und gefährliche Fettnäpfchen vermeiden?

Es hat nichts mit Scheitern zu tun, wenn Selbstständige und Freiberufler den Weg zurück in ein Angestelltenverhältnis suchen. Hier kann es viele Gründe geben, die dazu bewegen, das eigene Gewerbe aufzugeben – und verurteilen sollte man generell keinen! Doch gerade für diejenigen, die lange Zeit, vielleicht sogar Jahrzehnte lang ihr eigener Herr und Chef waren, birgt dieser Schritt in eine Anstellung so manche Hürde, die es zu meistern gilt.

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Zwischen Oktober und Dezember 2015 hatten wir 9.102 Abonnenten des SOLCOM Freiberufler Magazins gebeten, an der Marktstudie „Freiberuflichkeit – Eine Frage des Rechts“ teilzunehmen. Dazu wollten wir von den Teilnehmern u. a. wissen, ob sie schon einmal in Rechtsstreitigkeiten verwickelt waren und wo sie in Ihrer Tätigkeit die Fallstricke sehen.
Hier möchten wir Ihnen die Ergebnisse aus der Auswertung von 596 Teilnehmern vorstellen.

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Die Abgrenzung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden kann schwierig sein. Komplexe steuerliche und rechtliche Fragen ergeben sich insbesondere beim Zusammenschluss zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in Gesellschaften. Fragen zu dem Thema beantwortet der Rechtsanwalt und Steuerberater Dirk Mahler von der Kanzlei ROSE & PARTNER LLP.

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Seit einiger Zeit beobachte ich eine zunehmende Nervosität und teilweise sogar Panik bei Unternehmen, die mit Selbständigen zusammenarbeiten. Im Zuge dieser Entwicklung höre ich auch immer wieder, dass manche Firmen keine Selbständigen mehr engagieren möchten sondern eine Zusammenarbeit nur noch über Arbeitnehmerüberlassung anstreben.
Ich halte dies für einen Irrweg, der sich bei näherer Betrachtung weder tatsächlich noch rechtlich als sinnvoll darstellt.

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Im Wahlkampf des zurückliegenden Jahres und den sich daran anschließenden Koalitions-verhandlungen war die Scheinselbständigkeit – dieses Mal lag der Fokus auf den Werkver-trägen – wieder ein zentrales Thema im Bereich des Arbeitsrechts. Bereits zwei Jahre zuvor merkte die Bundesregierung auf eine Kleine Nachfrage der Fraktion der Grünen im Bundes-tag an, dass die Problematik der Scheinselbständigkeit weiterhin eine große Rolle bei den Prüfungen und Ermittlungen der Finanzverwaltung spiele.

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Stellen Sie sich vor, Sie sind Freiberufler und schließen mit einem neuen Auftraggeber einen Vertrag über eine projektbezogene Zusammenarbeit. Sie haben im Hinterkopf, dass die Deutsche Rentenversicherung solche Zusammenarbeiten kritisch prüft und häufig zu dem Ergebnis kommt, dass der Freiberufler tatsächlich ein Beschäftigter des Auftraggebers ist. Wenn Sie die folgenden Tipps beachten, stehen Ihre Chancen gut, dass auch die Deutsche Rentenversicherung eine selbstständige Tätigkeit feststellt.

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Das Thema Scheinselbstständigkeit im IT-Bereich wurde von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB) ganz offensichtlich wieder neu entdeckt. Dies ist einerseits erstaunlich, da seit 2003 die DRB wieder in jedem Einzelfall die volle Beweislast für die Scheinselbstständigkeit trägt und die ursprünglich im Gesetz enthaltenen diesbezüglichen Kriterien wieder gestrichen wurden. Andererseits sucht die DRB ganz offensichtlich verzweifelt neue Beitragzahler – und da diese in nicht ausreichender Anzahl freiwillig kommen, möchte sich die DRB diese Beitragszahler quasi selber schaffen. Das passende Werkzeug dafür findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB) und heißt Sozialversicherungspflicht und Rentenversicherungspflicht.

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„Gründer sollten von Anfang an auf eine strategisch ausgerichtete Positionierung im Beratermarkt achten“, ist Existenzgründungsberater und Vorstandsmitglied im Berufsverband Selbständige in der Informatik (BVSI) e. V. Peter Brenner überzeugt. Dazu gehört, dass sich der zukünftige Freelancer im Vorfeld einige Fragen stellt: Welche Themen kann und will er beraten? Wie kann sich der Selbständige den Freiberuflerstatus sichern und die Scheinselbständigkeit bzw. Rentenversicherungspflicht verhindern? „Zudem sollte er sich auch mit den Thema der Vertragsgestaltung hinsichtlich Haftung und Kundeschutz auseinander setzen“, ergänzt der Coach. Eine erfolgsversprechende Existenzgründung könnte nach Peter Brenner wie nachfolgend dargestellt verlaufen:

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Der Weg in die Selbstständigkeit ist mit viel Vorarbeit und Klärungsprozessen gepflastert. So sollte unter anderem geklärt werden, ob man als Freiberufler oder als Gewerbetreibender einzustufen ist. Denn das hat erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung durch das Finanzamt – und damit finanzielle Folgen.

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