Artikelübersicht: Recht

Alles was Recht ist: Wenn Sie als Freiberufler oder Selbstständiger tätig werden, sind Sie für Ihre Arbeit und deren Konsequenzen im vollen Umfang rechtlich verantwortlich. Unsere Experten geben Ihnen zahlreiche Informationen zu den rechtlichen Grundlagen einer Unternehmensführung, sei es die Rechtsform des Unternehmens betreffend, seien es rechtliche Fragen im Bereich des Marketings oder auch steuerrechtliche Angelegenheiten.

Zwischen Oktober und Dezember 2015 hatten wir 9.102 Abonnenten des SOLCOM Freiberufler Magazins gebeten, an der Marktstudie „Freiberuflichkeit – Eine Frage des Rechts“ teilzunehmen. Dazu wollten wir von den Teilnehmern u. a. wissen, ob sie schon einmal in Rechtsstreitigkeiten verwickelt waren und wo sie in Ihrer Tätigkeit die Fallstricke sehen.
Hier möchten wir Ihnen die Ergebnisse aus der Auswertung von 596 Teilnehmern vorstellen.

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Natürlich haben auch Freiberufler einen Anspruch auf Elterngeld. Die staatliche finanzielle Unterstützung erleichtert den Ausstieg auf Zeit auch für Selbständige. Alle Eltern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, dieses Kind selbst betreuen und erziehen und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, haben Anspruch auf Elterngeld.

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Über Recht, Steuer und Versicherung für IT-Freiberufler bieten Experten auch in 2012 ganztägige Spezial-Workshops in München unter dem Motto „Frei und Sicher“ an. Um möglichst individuell auf die Teilnehmer eingehen zu können, ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Fachvorträge, Erfahrungsaustausch, Diskussionsrunden und persönliche Kurzberatungen stehen im Vordergrund.

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Der „Bring Your Own Device“-Ansatz fordert Unternehmen nicht nur in technischer, sondern auch in rechtlicher Hinsicht. Mit BYOD findet zum ersten Mal eine gezielte Vermischung privater und dienstlicher Nutzung von Endgeräten statt. Um Risiken und Konfliktpotentiale möglichst gering zu halten, muss im Vorfeld zum Beispiel geklärt werden, was mit privaten Daten auf dem Device des Mitarbeiters geschieht, die innerhalb der Unternehmens-IT gesichert werden und ob ein Mitarbeiter auf Unternehmensdaten aus seinem Endgerät in private Backups einbeziehen kann beziehungsweise darf.

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Grundsätzlich gilt: Nur der Inhaber einer Marke darf diese nutzen. Aber natürlich gibt es auch Ausnahmen. So ist es gelegentlich erforderlich, dass ein Dienstleister – etwa ein IT-Freiberufler – eine Marke verwenden muss, die nicht auf ihn als Inhaber eingetragen ist. Beispielsweise, wenn er darauf hinweisen will, dass er SAP-Spezialist ist. Wann und unter welchen Umständen Ausnahmen von der eingangs erwähnten Regel zulässig sind, darüber hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden. Fragen dazu sind: Wann darf eine fremde Bildmarke verwendet werden, und wann nur eine fremde Wortmarke?

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Wenn dem Freiberufler eine Abmahnung ins Haus flattert, dann handelt es sich dabei meist um saftige Geldbeträge. Doch die ursprüngliche Markenrechtsverletzung war bei diesem Schadenfall aus der Praxis nicht das größte Problem: Weil der IT-Freiberufler die Verhandlungen mit dem Anwalt der Gegenseite kurzerhand in die eigene Hand nahm, stiegen die Kosten am Ende auf das Doppelte. Über 1.000,00 Euro Einigungsgebühr, die sich alle Beteiligten leicht hätten sparen können…

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Der nachfolgende Artikel ist der zweite in der Reihe zum Thema Verträge. Verträge stellen für den Freiberufler und seinen Vertragspartner die essentielle Geschäftsgrundlage der Zusammenarbeit dar. Verträge haben aber fast immer auch Auswirkungen gegenüber Dritten wie beispielsweise dem Finanzamt und der Deutsche Rentenversicherung Bund. Wurden im vorangegangenen Artikel die „Basics“ zum Vertragsrecht erläutert, so setzt sich der zweite Teil dieser Serie mit Begriffen auseinander, welche für den Freiberufler steuerliche Auswirkungen besitzen können.

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Der vorliegende Beitrag ist der erste einer Reihe von Aufsätzen zum Thema Verträge. Zunächst befasst sich Dr. Benno Grunewald mit den „Basics“ zum Vertragsrecht: den Vertragsformen, den Vertragsarten, der Vertragsauslegung und den Vertragsgrenzen. Anschließend werden die für Selbständige in der IT typischen Vertragsklauseln behandelt.

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Der Bundesfinanzhof (BFH) dehnt das Tätigkeitsfeld freiberuflicher IT-Selbständiger erheblich aus. Dabei wurden in von Rechtsanwalt Dr. Grunewald vertretenen Fällen drei IT-Selbständige nunmehr letztinstanzlich als freiberuflich eingestuft und dabei der Begriff der ingenieurmäßigen Tätigkeit deutlich erweitert. Somit haben jetzt viele Selbständige im IT-Bereich neue Chancen für die Anerkennung als Freiberufler.

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Die Diskussion über Patentrechte sorgt seit Jahren für Verunsicherung bei IT-Dienstleistern, vor allem bei denjenigen, die Software entwickeln. Sie stehen vor der nahezu unlösbaren Aufgabe, bei der Softwareentwicklung sicherzustellen, dass sie keine Schutzrechte anderer verletzen. SOLCOM sprach mit dem Augsburger Patentanwalt Peter Prünte und dem Versicherungs-Experten Ralph Günther darüber, welche Gefahren sich aus Verletzungen gewerblicher Schutzrechte für IT-Dienstleister ergeben können – und wie man sich dagegen absichern kann.

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Die Jagd auf vermeintlich Scheinselbstständige erlebt eine unerwünschte Renaissance. Das Aufstellen von teilweise abstrusen Behauptungen mit dem Versuch, freiberufliche Zusammenarbeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzumünzen, ist wieder in Mode geraten. Wie dabei vorgegangen wird und wie man sich als Freiberufler schützen kann, erklärt Dr. Benno Grunewald in seinem Artikel.

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Unter Selbstständigen ist die Meinung weit verbreitet, man könne entweder nur Freiberufler oder nur Gewerbetreibender sein. Ein weitverbreiteter Irrtum, wie Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald anhand eines interessanten Präzedenzfalles in seinem Artikel erläutert und gleichzeitig konkrete Handlungsempfehlungen gibt, damit Selbständige sowohl Einkünfte freiberuflich als auch aus einem Gewerbe erzielen können.

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Als Selbständiger genießt man die Freiheit, sein eigener Herr zu sein. Die Entscheidung, was man macht und wie man es macht, liegt allein bei einem selbst. Um eines kommt der Selbständige im Vergleich zum Angestellten dabei nicht herum: Um erfolgreich tätig zu sein, muss er für sich und sein Unternehmen werben! Der alte Spruch: „Wer nicht wirbt, der stirbt!“, hat im Zeitalter des Internets und starker Konkurrenz mehr Bedeutung denn je. Leider liegt genau hier auch das Problem für viele Selbständige. Wer für sich wirbt, muss nach außen hin auftreten und bietet damit eine Angriffsfläche für Abmahnungen. Doch worauf muss man eigentlich achten?

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Der Bundesrat hat das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) gebilligt und es ist bereits in Kraft getreten. Ziel der Modernisierung der mehr als 115 Jahre alten Rechtsform der GmbH ist es, die Attraktivität dieser Rechtsform angesichts der Konkurrenz ausländischer Rechtsformen (insb. Limited (Ltd.)) für Einzelunternehmer und den Mittelstand zu erhöhen. Die nachfolgende Abhandlung betrachtet dabei vor allem diese neue Unternehmergesellschaft im Anfangsstadium.

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