Artikelübersicht: Software

Als Selbstständiger und Freiberufler stellt clevere Software eine solide Basis für erfolgreiches Arbeiten dar. IT-Experten geben Ihnen hilfreiche Tipps zu Software, die für jeden Selbstständigen unerlässlich ist. Dazu gehört eine gute Buchhaltungs-Software ebenso wie ein Virenscanner. Darüber hinaus gibt es zu diesem Thema auch immer wieder rechtliche Fragen, die unsere Experten im Blog durchleuchten.

Windows 8, Windows Server 2012, Windows Phone 8 oder das Surface RT haben im letzten Jahr viele IT-Entscheider in Anwenderunternehmen beschäftigt. Microsoft hat einen signifikanten Betrag in Marketing investiert, um die Produkte zu einem nachhaltigen Erfolg zu führen. Bei Produkten wie Windows Server ist der Plan ziemlich umfassend aufgegangen, bei anderen Produkten weniger.

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Echtzeit-Informationen sind heutzutage das A und O – schließlich wollen geschäftliche Entwicklungen und Prozesse möglichst schnell justiert werden, wenn sie aus dem Ruder zu laufen drohen. Und selbst strategische Entscheidungen müssen heute in einer noch vor wenigen Jahren kaum erforderlichen Geschwindigkeit getroffen werden. Dafür muss die IT Echtzeit-Informationen zur Verfügung stellen.

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Einige Ankündigungen rund um Windows Phone 8 und Windows 8 hat Microsoft unlängst in die Öffentlichkeit gebracht – im Kern mal mehr, mal weniger gutes Marketing. Von einem umfassenden Bild der künftigen Produkte allerdings kann noch keine Rede sein. Zu viele wichtige Informationen für Unternehmen, die sie einsetzen wollen, fehlen noch. Davon ausgehend, dass Windows 8 im Oktober auf den Markt kommen soll, ist die Zeit der Vorbereitung und Entscheidungsfindung schon bedenklich kurz.

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Wird man vor die Wahl gestellt, sich zwischen zwei absolut gleichwertigen Produkten zu entscheiden, bei denen allein der Preis erheblich variiert, so wird man selbstverständlich das wesentlich günstigere Angebot wählen. So fällt auch die Entscheidung zwischen gebrauchter und neuer Software oft sehr leicht. Durch den Erwerb der gebrauchten Software kann bis zu 50 % des Preises eingespart werden. Was kann da noch kommen, dass man letztendlich doch die Entscheidung zugunsten der Neuware fällt? Oftmals sind es die rechtlichen Unsicherheiten, die Unternehmen und Freelancer von dieser wirtschaftlich sinnvollen Entscheidung abhalten.

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Da der Einsatz von Open Source Software (OSS), auch als Bestandteil von propietärer Software, immer mehr zunimmt, verfasste Dr. Wolf Günther, Fachanwalt für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz, eine Reihe bezüglich der rechtlichen Risiken und Lösungswege bei der Verwendung von OSS. Nach der Haftungsthematik hinsichtlich Fehler in der OSS, die Verletzung von Rechten Dritter und der Frage, wie verhindert werden kann, dass der IT-Freelancer bei Verwendung von OSS gezwungen wird, auch seine Eigenentwicklung als OSS zu vertreiben, geht es in diesem vierten und letzten Teil um die persönliche Haftung des IT-Freelancers (auch wenn er als GmbH oder UG handelt) beim Einsatz von Open Source Software.

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Käufer von Computerprogrammen, insbesondere von Individualsoftware, sind nicht selten in hohem Maße abhängig von deren Funktionalität. Häufig erledigt die Software komplexe und kritische Aufgaben, die für ein Unternehmen überlebenswichtig sind. Um die Ablauffähigkeit der Software im Unternehmen sicherzustellen, schließen viele Firmen daher Wartungsverträge mit externen Dienstleistern. Der Inhalt solcher Wartungsverträge kann ganz unterschiedlicher Art sein und von einfacher Installationshilfe und Telefonsupport, über ein Abonnement für Updates, bis hin zur Programmerweiterung oder Weiterentwicklung reichen. Auch Kombinationen oder „rundum-sorglos Pakete“ gibt es in der Praxis. Rechtsanwalt Thomas Feil und Dipl.-Jur. Alexander Fiedler zeigen in ihrem gemeinsamen Beitrag im SOLCOM Newsletter die rechtliche Problemstellung auf und weisen auf mögliche Risiken hin.

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Da der Einsatz von Open Source Software (OSS), auch als Bestandteil von propietärer Software, immer mehr zunimmt, verfasste Dr. Wolf Günther, Fachanwalt für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz, eine Reihe bezüglich der rechtlichen Risiken und Lösungswege bei der Verwendung von OSS. Nach der Haftungsthematik hinsichtlich Fehler in der OSS und der Frage, wie verhindert werden kann, dass der IT-Freelancer bei Verwendung von OSS gezwungen wird, auch seine Eigenentwicklung als OSS zu vertreiben, soll der vorliegende Teil die Verletzung von Rechten Dritter zum Inhalt haben.

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Da der Einsatz von Open Source Software (OSS), auch als Bestandteil von propietärer Software, immer mehr zunimmt, verfasste Dr. Wolf Günther, Fachanwalt für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz, eine Reihe bezüglich der rechtlichen Risiken und Lösungswege bei der Verwendung von OSS. Nach der Haftungsthematik hinsichtlich Fehler in der OSS, die im ersten Teil behandelt wurde, beschäftigt sich der vorliegende, zweite Teil seiner Serie nun mit der Frage, wie verhindert werden kann, dass der IT-Freelancer bei Verwendung von OSS gezwungen wird, auch seine Eigenentwicklung als OSS zu vertreiben.

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Der Einsatz von Open Source Software (OSS), auch als Bestandteil von propietärer Software, nimmt immer mehr zu – genau aus diesem Grund gilt es jedoch, einige Aspekte einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Rechtsanwalt Dr. Wolf Günther, Fachanwalt für IT Recht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, behandelt im ersten Teil seiner Reihe „Rechtliche Risiken und Lösungswege beim Einsatz von Open Source Software“ den Themenkomplex „Haftung für Fehler in der OSS“.

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In der SAP-Welt ist es immer gefährlich, sich zu stark auf die postulierten Trends zu verlassen und sich damit zu weit von den tatsächlichen Gegebenheiten im Markt zu entfernen. Die entscheidende Frage lautet: „Was kaufen die Kunden wirklich und welche Dienste fragen sie nach?“- eine Antwort darauf fungiert meist als verlässlicherer Indikator als es bei diversen Trendprognosen der Fall ist. SAP-Experte Dieter Brencher, BVSI-SAP Arbeitskreis-Leiter, hat sich dieser Frage angenommen und listet in seinem Beitrag sechs Themen auf, die er als den SAP Markt für Freiberufler bestimmend prognostiziert.

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Nachdem die EU-Richtlinie über die sogenannten „computer- implementierten Erfindungen“ im vorvergangenen Jahr durch das Europaparlament entschieden abgelehnt wurde, wird derzeit versucht, Softwarepatentierung mit Hilfe einer Änderung der zuständigen Gerichtsbarkeit für zulässig zu erklären. Seit Mitte der 80er Jahre wurden in Europa mehrere zehntausend Patente auf softwarebasierte Lösungen in der Datenverarbeitung, der Automation und für Geschäftsmethoden erteilt, deren Legitimität umstritten ist. Obwohl das europäische Patentübereinkommen (EPÜ) die Patentierung von Programmen für die Datenverarbeitung, Geschäftsmethoden und die Wiedergabe von Informationen ausschließt, öffnete die einseitige Auslegung einer zusätzlichen, unklar gefassten Bestimmung durch das Europäische Patentamt (EPA) ein formales Schlupfloch für die Erteilung dieser Patente.

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