Auch wenn das Risiko, einen klassischen Sachschaden zu verursachen, in vielen IT-Projekten niedriger ist als beispielsweise die Risiken durch Datenverlust, Programmierfails, Rechtsverstöße oder Überschreitung von Deadlines, zeigt die Schadenpraxis: Auch den Sachschaden sollte der Freiberufler auf dem Schirm haben. Das verdeutlicht ein aktueller Schadensfall eines IT-Freiberuflers, der ein unbrauchbares Patch-Trunk-Kabel und einen Sachschaden im hohen vierstelligen Bereich zur Folge hatte.

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Mitte Mai 2013 hatten wir 7.861 Abonnenten des SOLCOM Online Magazins gebeten, uns mitzuteilen, wie sie das erste Halbjahr empfanden und dabei ihre persönliche Projektsituation einschätzen. In dieser Studie stellen wir Ihnen die aufschlussreichen Ergebnisse aus der Auswertung von 371 Teilnehmern zur Verfügung.

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Als Freiberufler haben Sie in den wenigsten Fällen ein nennenswertes Budget für Werbung und Marketing. In dieser Hinsicht ist das Internet eine Goldgrube: Durch die eigene Webseite, eine intelligente Suchmaschinenoptimierung und konstante Aktualisierung des entsprechenden Online Content, durch einen selbst geführten Blog zum Branchenthema und durch die aktive Nutzung von Social Media Plattformen und themenrelevanten Online Communities kann jeder Freiberufler nahezu kostenfrei Werbung für sich und sein Serviceportfolio machen.

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Viele Freiberufler haben insbesondere in der Startphase nach vollzogener Existenzgründung Schwierigkeiten, den eigenen Lebensunterhalt zu erwirtschaften. Geschäftsbeziehungen müssen zunächst aufgebaut werden, Marketing-Maßnahmen müssen anlaufen und Kunden bezahlen nicht immer an Tag 1 nach Rechnungsstellung – diesem Problem hat man in Deutschland jahrelang effizient Abhilfe geschaffen, indem man Förderprogramme für Existenzgründer etabliert hat.

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Die vorliegenden Ergebnisse des IT-Cloud-Index Mittelstand zum kürzlich veröffentlichten Spionageskandal „PRISM“ und die Konsequenzen, die Unternehmen im deutschen Mittelstand bezüglich der Planung und oder Nutzung von Cloud Services daraus ziehen, offenbart eine erste Zwischenbilanz. Während die Unternehmen, die bereits Cloud Lösungen im Einsatz haben, auch weiterhin auf Cloud Services setzen werden, wurden die Kontra-Argumente der „Cloud-Skeptiker“ weiter gestärkt.

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In Teil 2 der Serie erhielten Sie zahlreiche Beispiele für freiberufliche Tätigkeiten in der Informationstechnik und zudem eine Übersicht über die Rechtssprechung zu der steuerlichen Zuordnung beruflicher Tätigkeiten zu einer Einkunftsart. Lesen Sie nun im 3. Teil der Serie, wie Sie bei gemischten Tätigkeiten der Gewerbesteuerpflicht entgehen können.

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Für die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeiten ist in der Regel kein Gewerbebetrieb notwendig. Die Freiberufler erbringen selbstständig ihre Dienstleistung. Sie werden damit steuerlich anders behandelt als Gewerbetreibende. Aus den Verträgen über die Dienstleistungen ergeben sich aber für den Freelancer ähnliche Pflichten wie für Gewerbetreibende. Neben der sachgerechten Ausführung der Tätigkeit ist er seinen Auftraggebern ebenso zur Haftung für entstehende Schäden verpflichtet.

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In Teil 1 der Serie wurde zunächst die Trennung zwischen den Gruppen der freiberuflichen Einkünfte herausgearbeitet und welche Einordnung die meisten Vorteile für Freiberufler bietet. Lesen Sie nun im zweiten Teil der Serie weitere Beispiele für freiberufliche Tätigkeiten in der Informationstechnik und erhalten eine Übersicht über die Rechtssprechung zu der steuerlichen Zuordnung beruflicher Tätigkeiten zu einer Einkunftsart.

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Ein Freiberufler hat im Vergleich mit einem Arbeitnehmer deutlich mehr steuerlichen Gestaltungsspielraum und kann dadurch die Höhe der Einkommensteuer besser beeinflussen. Voraussetzung ist natürlich, dass die steuerlichen Spielregeln beherrscht werden. In der dreiteiligen Serie „Steuertipps für Freiberufler“ bekommen selbstständig Tätige jeweils konkrete Hinweise, wie sie Steuerliche Vorteile nutzen und erhalten praktische Argumentationshilfen gegenüber dem Finanzamt.

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Mit dem IT-Cloud-Index Mittelstand präsentieren techconsult und HP Deutschland eine Langzeituntersuchung zum Stellenwert von Cloud-Computing in mittelständischen Anwenderunternehmen. Die vorliegenden Ergebnisse zur größen- und branchenspezifischen Auswertung zeigen, dass die großen Mittelständler mit 500 und mehr Mitarbeitern sich bislang am stärksten mit Cloud Computing auseinandergesetzt haben.

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Freiberufler gelten als Dienstleister höherer Art. Die Sonderstellung dieser Tätigkeitsfelder wird jedoch von zwei Seiten bedroht. Einer wachsenden, gewerblich organisierten Konkurrenz auf der einen sowie besser informierten und vernetzten Kunden auf der anderen Seite. Nicht zuletzt deshalb wurde das strikte Werbeverbot für Ärzte, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte und Steuerberater in den letzten Jahren liberalisiert. Mit der Freiheit zum Marketing geht in einigen Bereichen jedoch ein beinah wirtschaftlicher Zwang einher, auf die eigenen Leistungen aufmerksam zu machen und dadurch neue Aufträge zu akquirieren. Dabei stellen sich zwei Aufgaben: Jene Professionalität wahren, die von Freiberuflern erwartet wird und zugleich aktiv auf den Markt zugehen, ohne zum Marktschreier zu werden.

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Hauptsächlich für mittlere und kleine Unternehmen, sowie Freiberufler und Existenzgründer ist die Einnahmeüberschussrechnung (EUR) eine Form der Gewinnermittlung für das Finanzamt. Unter diesem doch recht sperrigen Begriff verbirgt sich ein buchhalterisches Verfahren, mit dem sich in einer überschaubaren Anwendung der Gewinn ermitteln lässt. EUR bedeutet keine Bilanz, keine doppelte Buchführung, lediglich die Einnahmen und Ausgaben sind zu erfassen. Leider ist es nicht jedem Gründer vorbehalten, dieses Verfahren zu nutzen.

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