Jahr: 2012

Mobile CRM-Anwendungen sind aus dem Unternehmensalltag nicht mehr wegzudenken. Die Mehrheit der europäischen Unternehmen ist davon überzeugt, dass eine Verwendung verschiedener mobiler Applikation eine Verbesserung der Kundenzufriedenheit und eine Produktivitätssteigerung der Außendienst-Mitarbeiter zur Folge hat.

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Immer wieder stolpern Existenzgründer, aber auch gestandene IT-Berater über Steuer- und Sozialversicherungsfallen, die fatale wirtschaftliche Auswirkungen haben können. Wer sich gut informiert und kompetent beraten läßt, kann diese Fallen vermeiden. Nachfolgend einige weit verbreitete Irrtümer und ihre Richtigstellung.

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„Lust auf Unisex-Tarife?“ fragt derzeit ein Versicherungsunternehmen auf großflächigen Plakaten. Hintergrund ist, dass die Versicherungsbranche ihre Tarife künftig geschlechtsneutral kalkulieren muss – eine Unterscheidung zwischen Tarifen für Männlein und Weiblein ist nicht mehr zulässig. So will es der Gesetzgeber. Gerade Freiberufler sollten die anstehenden Veränderungen zum Anlass nehmen, sich jetzt ihre Absicherungs-Situation genau anzuschauen.

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Was war die Welt früher einfach: Der Chef gab die Anweisungen, die Mitarbeiter führten sie aus. Leistung zahlte sich in Barem aus, und der Job musste nicht sinnvoll sein, sondern die Existenz sichern. Diese Zeiten scheinen ein für allemal vorbei zu sein. Immer mehr Fachkräfte verlangen nach einer von innen kommenden, sogenannten intrinsischen Motivation, nach dem Gefühl von Anerkennung und Sinnhaftigkeit. Und die Generation Y, also die nach 1980 Geborenen, fordert auch noch Work-Life-Balance ein – sie ist auf Dauer nur zur Leistung bereit unter der Voraussetzung, dass genügend Freiraum für private Interessen und ein ausgefülltes Leben außerhalb der Arbeit bleibt.

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Wer Software auf einem Datenträger kauft, kann diese wie jede andere Sache ohne Einschränkungen weiterverkaufen. Denn: Ist das Programm einmal innerhalb der EU verkauft, greift juristisch die sogenannte Erschöpfung. Das heißt, die Rechte des Softwarehauses, die Verbreitung zu unterbinden, sind mit dem erstmaligen Verkauf erschöpft. Allerdings darf der Erstkäufer keine Kopie behalten.

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Freiberufler informieren potenzielle Auftraggeber immer häufiger nicht nur über eine eigene Website – wer vorn dabei sein will, braucht heute ein Profil auf der Social Media Plattform „Facebook“.

Dabei sind allerdings einige Dinge rechtlicher Natur zu beachten: Mehrere Gerichte haben bereits entschieden, dass für beruflich eingesetzte Social Media Profile eine Pflicht zur Angabe eines Impressums besteht, wie bekanntlich auch für Websites von Freiberuflern.

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In unseren letzten Beiträgen vom August 2012 haben wir über die richtige Absicherung gegen die Folgen eines Unfalls, etwa bei dadurch ausgelöster Invalidität, und die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit informiert. Heute geht es um eine noch relativ unbekannte Absicherungsform namens „Dread Disease Versicherung“ (Dread Disease = Schwere Krankheit). Sie ist speziell für Freiberufler durchaus sinnvoll.

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Software ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt (§§ 69 a ff Urhebergesetz UrhG). Obwohl dies eigentlich allgemein bekannt ist, kommt es immer wieder vor, dass ein Softwareentwickler mit der Aufgabe betraut wird, eine Software zu erstellen, ohne dass Regelungen über Art und Umfang der Nutzungsrechte an dieser Software getroffen werden, die dem Auftraggeber eingeräumt werden sollen.

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„Rain Man“ oder „Renovierer“ – was für ein Typ ist mein Auftraggeber? Entscheider im IT-Channel stellen sich den Herausforderungen des Marktes auf unterschiedlichen Wegen – abhängig von ihrer Persönlichkeit. Im Wesentlichen gibt es die „Rain Men“ – sie neigen dazu, in ihrer Welt zu verharren –, die „Renovierer“, die Innovationen in der Regel nahe am Bedarf vorantreiben, und die „bauchgefühlgetriebenen Innovierer“, die das Geschäftsmodell am liebsten ungestüm umkrempeln. Als IT-Freelancer ist es hilfreich, sich über den Typus des Auftraggebers im Klaren zu sein.

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Zum rund 7.400 Euro teuren Schadenfall entwickelte sich die scheinbar einfache Aufgabe „Domain-Registrierung“ für einen IT-Freelancer. Er war von einem großen deutschen Stahl- und Technologieunternehmen damit beauftragt worden, eine Domain für seine Webseite im Ausland zu reservieren. Wie sich leider zeigte, steckt auch hier der sprichwörtliche Teufel im Detail.

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