Zwischen September und Dezember 2016 hatten wir 9.743 Abonnenten des SOLCOM Freiberufler Magazins gebeten, an der Marktstudie „Freiberufler und Kredite – Eine Frage des Geldes“ teilzunehmen. Dazu wollten wir von den Teilnehmern u. a. erfahren, welche Kredite sie nutzen, woher sie diese beziehen und wie sich die Konditionen entwickelt haben. Hier möchten wir Ihnen die Ergebnisse aus der Auswertung von 618 Teilnehmern vorstellen.

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(Aktualisierte Version des Artikels vom 13.04.2011) Dem Geist der Zeit entsprechend haben sich mittlerweile mehr und mehr Unternehmen dazu entschieden, Rechnungen via E-Mail zu übersenden. Dass originale Papierrechnungen immer seltener zum Einsatz kommen, liegt an Kostengründen. Schließlich bietet das Versenden von Rechnungen per E-Mail für Unternehmen gewisse Einsparungen.

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Kennen Sie das auch? Sie schlagen morgens die Augen auf und schon ist sie da: Die Gedankenflut – die Sie mit all dem überschwemmt, was zu tun und zu bedenken ist. Als Unternehmer sind Sie in besonderem Maße gefordert, alles in Ihrem Unternehmen im Blick zu haben, nichts zu übersehen oder zu vergessen. Das produziert jede Menge Gedanken. Vom privaten Bereich mal ganz abgesehen….

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Wenn Sie als Wissensarbeiter Ihren Wert erhalten wollen, müssen Sie ständig lernen, lernen, lernen, um auf dem neusten Stand zu bleiben. Aber Schulungen kosten nicht nur Geld, sondern man muss sich auch für mehrere Tage aus Arbeit und Alltag ausklinken. Bei meiner eigenen Fortbildung setze ich darum auf einen synergetischen Mix aus klassischen Schulungen, E-Learning, Arbeitskreisen und Learning by Doing.

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Wer einen Firmenwagen hat, fährt diesen in aller Regel auch privat. Diese Privatnutzung muss versteuert werden – entweder pauschal mit der sogenannten 1%-Methode oder mithilfe eines Fahrtenbuchs. Was ist die bessere Wahl? Bei der pauschalen Versteuerung nach der 1%-Methode wird jeden Monat 1% des Listenpreises versteuert. „Listenpreis“ ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers plus Umsatzsteuer. Die tatsächlich entstandenen Kosten und der genaue Umfang der privaten Nutzung spielen (fast) keine Rolle. Das macht diese Methode zu einfacheren Möglichkeit, den privaten Nutzungsanteil zu versteuern, denn Sie müssen weder die einzelnen Fahrten aufschreiben oder nachweisen noch die einzelnen Kosten.

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Freiberufler und Selbstständige erhalten ebenso Finanzierungen zum Hauskauf oder Autoerwerb wie Beamte und Angestellte. Die einzigen Unterschiede: Erstere müssen ihre Einkommen rückwirkend über mehrere Jahre darstellen und etwas mehr an Zinsen zahlen. Freiberufler, Angestellte und Beamte unterliegen bei Finanzierungen grundsätzlich den gleichen Voraussetzungen. Sie müssen im Kreditantrag den Verwendungszweck des gewünschten Darlehens angeben. Dieser kann beispielsweise ein Immobilienkauf oder der Erwerb eines Kraftfahrzeugs sein. Der Hintergrund: Der Kredit gebenden Bank können derartige Sachwerte als weitere Sicherheiten dienen.

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